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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 29.11.2002
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Zum Hinweistext: Haftungsausschluß für verlinkte Websites und angebotene Software



Themen-Übersicht
der Schutzmaßnahmen:


Vorwort
(Lesezeit für dieses Kapitel: 00 Minuten)


Internet
(Lesezeit für dieses Kapitel: 00 Minuten)


Datenschutz
(Lesezeit für dieses Kapitel: 00 Minuten)


Kunden- & Verbraucherschutz
(Lesezeit für dieses Kapitel: 00 Minuten)


Rechtliches in Beruf & Wirtschaft
(Lesezeit für dieses Kapitel: 00 Minuten)





Unerwünschte Werbung



Allgemeines

Lesezeit: 00 Minuten


Werbung kann eine sehr gute Verbraucher-Information dar-
stellen, wenn sie erwartet oder angefordert wird. Doch leider
warten Waren- und Dienstleistungsanbieter nicht immer auf
den Abruf der Werbung, sondern ergreifen eigenmächtig die
Initiative. Dabei werden alle technischen Möglichkeiten der
Werbebotschafts-Übermittlung genutzt.

Die Anzahl der Werbeaussendungen steigt stetig an und die
Ausgaben für Werbemaßnahmen stehen fast in keinem vertret-
baren Verhältnis mehr zum Wert der angebotenen Ware.

Im gnadenlosen Verdrängungs-Wettbewerbskampf zählt jeder
Kunde, der neu- bzw. wiedergewonnen oder beibehalten werden
kann. So werden Werbeaktionen immer agressiver und beläs-
tigender und sogar auf Kosten der Kunden ausgetragen.

Denn: Unerwünschte Werbung kostet Zeit für die Auseinander-
setzung mit dem Angebot und - je nach Medium - auch Zeit für
die Entsorgung der Informationen. Unerwünschte Werbung stellt
immer eine Störung im Ablauf der planmäßigen Tätigkeiten des
Empfängers dar und kann verzögern oder gar verhindern, was
dringend erledigt werden muß.

Um die Werbeflut etwas einzudämmen, kann der durch uner-
wünschte Werbung belästigte Verbraucher sich in eine soge-
nannte Robinson-Liste eintragen lassen. Dies ist ein Verzeichnis,
in das der Deutsche Direktmarketing Verband e.V. (DDV) in Zusammenarbeit mit dem Interessenverband Deutsches Internet
e.V. alle Adressen derer einträgt, die künftig aus den Verteiler-
listen der Werbetreibenden gestrichen werden möchten.

Für jedes Werbe-Medium gibt es die entsprechende Robinson-
Liste. In den folgenden Kapiteln finden Sie daher Links zu
den Web-Seiten, die das jeweilige vorgedruckte Antrags-
Formular zur Aufnahme in diese Listen zum Download und
Ausdruck anbieten.

Darüberhinaus erfahren Sie, welche anderen Mittel und Möglich-
keiten Sie zur Verhinderung oder Reduzierung unerwünschter
Werbung haben. Ergänzt werden die Ratschläge durch aktuelle
Meldungen und Urteile nicht nur zur unerwünschten Werbung,
sondern auch zu Verstößen des Gesetzes gegen den unlauteren
Wettbewerb (UWG).

Folgende Gesetze sind die Grundlage für Ihr Recht auf Zurück-
weisung von unerwünschter Werbung bzw. für Ihren Schutz
gegen missbäuchlicher Nutzung von Telekommunikationsgeräten
und gegen wettbewerbswidrige Handlungen:



Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Dieses Gesetz regelt den Datenschutz in Behörden sowie in
Privatunternehmen. Sie haben ein Recht auf:

  • Auskunfts-Erteilung, welche Daten man über Sie gespeichert hat.

  • Auskunfts-Erteilung, warum diese Daten gespeichert wurden.

  • Auskunfts-Erteilung, woher man diese Daten hat.

  • Auskunfts-Erteilung, ob und an wen man diese Daten bereits
    weitergegeben hat.

  • unverzügliche Löschung bzw. Sperrung dieser Daten.

  • Forderung, dass in Zukunft keine weiteren Daten
    über Sie gespeichert werden.

  • Forderung, dass bereits an Dritte weitergegebene
    Daten gesperrt werden.



Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich an die zuständige
Datenschutzbehörde zu wenden, wenn man Ihren Forderungen
nicht nachkommt.



Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Dieses Gesetz ist das Kernstück des deutschen Privatrechts.
Aus ihm ergibt sich zum Beispiel, daß man Störungen seines
Eigentums (etwa durch Einwerfen von Werbereklame in den
Briefkasten) nicht dulden muß und dagegen eine Unterlassung
erwirken kann (§ 823 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 1004, 903, 862 BGB).



Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
(UWG)


Dieses Gesetz trifft Regelungen zu Werbungen, die nicht lauter
(=rechtsmäßig) sind. Verstößt Werbung gegen die guten Sitten,
kann man eine Unterlassung verlangen und sogar den durch
diese Werbung entstandenen Schaden fordern (§ 1 UWG).







Urheber- und Quellen-Angabe
für die nachfolgenden Kapitel zum Thema: Unerwünschte Werbung / Missbräuchliche Nutzung
von Telekommunikations-Medien:

Gemäß dem unten angebenen Copyright-Vermerk habe ich die Texte der
FAQ auf diesen Seiten veröffentlicht und dabei orthografische Korrekturen,
eine Adaption an den Sprach-Stil von Medialife-Guard, sowie notwendig
gewordene URL-Aktualisierungen bzw. Linkanpassungen und eigene
Linkergänzungen vorgenommen.


Quelle:
   http://faq.kh80.de/dca/
Die Texte stammen in der Original-Fassung vom Autor Karsten Huppert,
der die Abuse-FAQ mit Unterstützung folgender Personen erstellt hat:



    Albert Krusbersky,
    Caspar Clemens Mierau,
    Harald Effenberg,
    Lutz Illigen,
    Ulf Schape
    Andreas Schael,
    Christoph Garbers,
    Jens Müller,
    Rainer Zocholl,
    Bernd Sluka,
    Daniel Schall,
    Karsten Peters,
    Sebastian Kuhnert,


    Ich danke dem Autoren-Team für die Freigabe zur
    Veröffentlichung der mit einem *-Zeichen versehenen
    Artikel.        Thomas F. Rohde



Zitat-Anfang**************************************


Copyright/Impressum

Diese FAQ dürft Ihr gerne (ganz oder auszugsweise) auf Eurer Internet-
seite veröffentlichen oder in sonstiger Form verbreiten. Vorraussetzung ist
allerdings, daß dafür kein Entgelt verlangt wird und daß der Auszug mit
einer entsprechenden Quellenangabe ausgestattet ist. Über einen kurzen
Hinweis, daß Ihr die FAQ verwendet, würde sich der Maintainer trotzdem freuen. :)

Ein Impressum für dieses Dokument (also für diese FAQ; nicht jedoch
für Angebote, die diese FAQ eingebunden haben) findet Ihr unter
http://www.kh80.de/impressum.html.



*************************************** Zitat-Ende









Telefon-Mißbrauch

* siehe Copyright-Hinweis


Private Belästigungen

Manche Menschen finden Gefallen daran, z. T. wildfremde
Personen mit nächtlichen Anrufen um den Schlaf zu bringen,
sie am Telefon zu beleidigen oder gar sexuell zu belästigen.


Vorbeugung

Um sich davor zu schützen, gibt es einige wirkungsvolle
Vorbeugungsmaßnahmen. Allerdings sei ausdrücklich darauf
hingewiesen, daß Sie es mit diesen nicht nur Übeltätern
schwierig machen, an Sie heranzutreten, sondern es auch
Freunden und Verwandten erschweren, Sie in einem Notfall zu
erreichen. Daher sollten Sie über folgende Möglichkeiten nur
nachdenken, wenn Sie wirklich der Gefahr von Telefonterror
ausgesetzt sind.


a) Telefonbucheintrag

Ein wirksames Mittel sich vor Belästigungen zu schützen, ist
die Geheimhaltung der eigenen Nummer. Dazu gehört es, diese
Nummer, wie im Abschnitt zur Werbefax-Vorbeugung be-
schrieben, in keine Fernsprechverzeichnisse eintragen zu lassen.
Zudem sollte man sie nur an vertrauenswürdige Freunde
weitergeben und darauf verzichten, sie gegenüber Firmen
oder sonstigen Organisationen anzugeben.


b) Rufnummernwechsel

Sind Sie schon Opfer von Telefonterror, ist es möglich, sich
(gegen Entgelt bei der Deutschen Telekom AG für 51,57 EUR;
Beratung unter: 0800 330 1000 ) eine neue Nummer zuteilen
zu lassen. Wie das funktioniert, erfahren Sie von Ihrem
Telefonanbieter.

Sind Sie ISDN-Kunde, haben Sie es natürlich einfacher: in der
Regel stehen Ihnen mehere MSNs zur Verfügung - bei der
Telekom bspw. zehn Stück. Werden Sie auf einer MSN belästigt,
weisen Sie einfach keinem Endgerät mehr diese Nummer zu und
verwenden eine andere Nummer... oder kündigen einfach diese
MSN.



Technische Abwehr

a) CLIR

Wie im entsprechenden Abschnitt beschrieben, gibt es die
Möglichkeit, alle Anrufe ohne Rufnummernübermittlung
abzuweisen - die meisten Terroranrufer machen von der
Rufnummernunterdrückung (CLIR) Gebrauch, um möglichst
anonym zu bleiben. Mit der Abweisung dieser CLIR-Anrufer
haben Sie Ruhe. Bei einigen Geräten werden nur vorher
festgelegte Anrufer zugelassen.

Neben der Abweisung solcher Anrufer im Endgerät (also etwa
über die Telefonanlage, falls diese eine solche Funktion
unterstützt), erweist sich im Fall telefonischer Belästigungen
eine generelle Abweisung aller CLIR-Anrufer über die
Vermittlungsstelle (siehe dort) als einfachste Möglichkeit.


b) Selektive Anrufweiterschaltung

Besonders interessant ist auch die bereits erwähnte selektive
Anrufweiterschaltung (siehe dort): mit ihr können Sie vorher
festgelegte Anrufer von Ihrem Anschluß wegleiten oder nur
bestimmte (vertrauenswürdige) Personen zu einer gesonderten
MSN hinleiten.


c) Zusatzboxen

Desweiteren gibt es Zusatzboxen, die man zwischen Telefondose
und Telefon schaltet: dieses Gerät nimmt alle Anrufe entgegen,
schaltet aber nur die Anrufer auf Ihr Telefon, die sich mittels
einer Geheimzahl (die Sie ihnen vorher gegeben haben) identi-
fizieren können. Wer diese "VIP-PIN" nicht hat, wird abge-
wiesen.

Ein entsprechendes Gerät ist beispielsweise der "Cody-Man".
Sollten Sie solche Zusatzboxen im Fachhandel nicht mehr finden,
werden Sie bestimmt auf dem Gebrauchtmarkt fündig.


d) Anrufbeantworter

Einen ähnlichen Effekt wie die zuvor genannte Zusatzbox hat
u. U. schon ein einfacher Anrufbeantworter: Lassen Sie einfach
Ihren Anrufbeantworter jedes Gespräch entgegennehmen und
warten Sie ab, wer sich meldet. Ist es ein erwünschter Anrufer,
nehmen Sie das Gespräch entgegen - ein Belästiger wird
meistens vorher auflegen.

Nicht zu verachten sei aber dennoch die Dummheit mancher
Anrufer: einige haben keine Scheu, Ihren Anrufbeantworter mit
Belästigungen zu besprechen. Dabei vergessen sie, dass solche
Aufnahmen selbstverständlich von Gerichten als Beweismittel
gewertet werden.

Sollten Sie keinen Anrufbeantworter haben, dann kann es
nützlich sein, alle Anrufer mittels AWS auf eine Mailbox zu
schalten. Dazu würde sich die T-Net-Box anbieten, da diese
evtl. schon in Ihrem Telefonpaket enthalten ist. Nähere Infos
zur T-Net-Box finden Sie sehr übersichtlich in der TeleFAQ
von Andreas Schael unter:



e) Trillerpfeife

Oft empfohlen: die Trillerpfeife, um den Anrufer zu schocken ...



Identität des Anrufers

a) CLIP

Ein technisch weniger versierter Anrufer könnte sich natürlich
nicht im Klaren darüber sein, daß seine Nummer evtl. übertragen
wird. Haben Sie eine Rufnummernanzeige und das ent-
sprechende Leistungsmerkmal (CLIP), sehen Sie die Nummer
des Anrufers. Man darf Ihnen keine Auskunft darüber geben,
wem diese Nummer gehört (siehe dort).
Der Polizei oder Staatsanwaltschaft ist dies aber gestattet...


b) Fangschaltung

Sie können versuchen, einen häufig anrufenden Belästiger
mittels einer Fangschaltung zu identifizieren. Näheres siehe dort.


c) Strafverfolgungsbehörden

Sie können die Arbeit, den Anrufer zu identifizieren, auch der
Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft überlassen. Erläuterung
dazu finden Sie im nächsten Abschnitt.



Weiteres Vorgehen

a) Strafrechtliche Maßnahmen

Erscheint es Ihnen als angebracht, können Sie Strafanzeige
erstatten: Je nach Art des Telefonterror kann der Straftat-
bestand der Körperverletzung (§ 223 StGB) oder der Be-
leidigung (§ 185 StGB) erfüllt sein.
Wenn es sich um sexuelle Belästigungen handelt und der
Anrufer bereits Ihre Kinder bedrängt hat, kann es sogar ein
Fall von sexuellem Kindesmißbrauch (§ 176 StGB) sein.

Eine Anzeige können Sie schriftlich oder mündlich bei der
nächsten Polizei-Dienststelle, bei der Staatsanwaltschaft
oder beim Amtsgericht erstatten. Das nähere wird man Ihnen
dort erklären.

Wenn Sie nicht wissen, wer Sie belästigt, gibt es die
Möglichkeit, Anzeige gegen Unbekannt zu stellen. Das erspart
Ihnen die Mühe, selbst den Verursacher herauszufinden.


b) Zivilrechtliche Maßnahmen

Um zivilrechtliche Schritte einleiten zu können, müssen Sie
wissen, von wem die Belästigungen ausgehen - eine "Klage
gegen Unbekannt" ist hier natürlich nicht möglich.

Wenn Sie wissen, wer der Missetäter ist, können Sie von ihm
Unterlassung verlangen. Ergeht ein Unterlassungsurteil und er
verstößt dagegen, zieht das für ihn empfindliche Strafen mit sich.

Außerdem können Sie sich von ihm Ihren Schaden ersetzen
lassen (Kosten für die Fangschaltung, evtl. Arztkosten etc.)und
u. U. Schmerzensgeld fordern. Zahlt er nicht freiwillig, steht
Ihnen auch hier den Weg über das Gericht frei.

Aber auch hier sei wieder darauf hingewiesen, daß Sie sich
lieber von einem Anwalt beraten lassen sollten, bevor Sie
Klage erheben.




Telefon-Marketing

* siehe Copyright-Hinweis


Vorbeugung


Identität des Anrufers

Viele Anrufer nennen nicht gleich ihren Namen - wenn Sie ver-
ärgert reagieren und fragen, wer er denn überhaupt sei, werden
die meisten Vertreter einfach auflegen.

Sie können versuchen, Interesse vorzutäuschen, um den Anrufer
dazu zu bringen, seine Identität preiszugeben - auf diese Weise
haben Sie einen Angriffspunkt für Ihr weiteres Vorgehen.

Aber Vorsicht: Auch mündliche Verträge sind grundsätzlich
bindend ! Auch ohne Unterschrift kann man ein Zeitschriftenabo
abschließen oder eine Reise buchen. Wenn Sie dem Anrufer Ihre
Kontonummer verraten oder mit ihm über das Alter Ihrer Kinder
plaudern, kann das vor Gericht als Beweis für einen Vertrags-
schluß ausreichen.

Sinnvoll ist auch das Erstellen eines Gesprächsprotokolls, in
dem möglichst genau der Gesprächsverlauf dokumentiert ist.
Der Anrufer wird bei jedem Werbekunden die gleichen
Argumente vorbringen und sein Gespräch immer gleich
aufbauen. Durch eine genaue Mitschrift läßt sich evtl. der
Anrufer identifizieren bzw. es lassen sich andere Betroffenen
finden.

Keinesfalls sollten Sie allerdings das Telefongespräch ohne
Wissen und Genehmigung des Gesprächspartners mitschneiden !
Damit verletzen Sie die Vertraulichkeit des Wortes, was in
Deutschland mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft
wird (§ 201 StGB).



Weiteres Vorgehen


a) Widerruf von Geschäften

Falls Sie sich haben überrumpeln lassen, irgendetwas zu kaufen,
und sich hinterher darüber ärgern - keine Sorge: Sie haben ein
Widerrufsrecht. Zum einen nach den Haustürvorschriften im BGB
(§ 312), zum anderen, da es sich um ein Fernabsatzgesetz
handelt (§§ 312b ff. BGB).


b) Schritte gegen den Anrufer

Die Rechtslage bei unerwünschten Werbeanrufen gegenüber
Privatpersonen ("Kalt-Akquise") ist vergleichbar mit uner-
wünschten Werbefaxen: sie sind nicht zulässig. Die Maßnahmen,
die Sie einleiten können, sind also auch entsprechend gleich
(siehe dort).



Besondere Formen des Telefon-Marketings


a) Meinungsforschung

Meinungsforschungsinstitute haben eine besondere Stellung in
der Rechtssprechung: hier ist es auch erlaubt, Ihre Nummer
zufällig aus dem Telefonbuch herauszusuchen und Sie anzurufen,
ohne daß Sie vorher zugestimmt haben.


b) Premium-Rate-Dienste

Bei den sogenannten Premium-Rate-Diensten (0190-/0900-
Hotlines) zahlen Sie das Entgelt für eine Dienstleistung über Ihre
Telefonrechnung. Auf diese Weise können Sie z. B. den Support
für Ihre neue Grafikkarte bezahlen oder auch einen der Services,
die nach Mitternacht im Fernsehen beworben werden ...

Diese 0190-/0900-Nummern bieten so natürlich für beide
Seiten gewisse Vorteile. Allerdings läßt sich dieses System
leider auch mißbrauchen: Unehrliche Anbieter versuchen alles,
damit ihre 0190-Nummer angerufen wird, entweder ohne daß
der Dienste-Nutzer die Kosten für den Anruf kennt oder indem
fingierte Gründen zum Anruf bewegen sollen.



Vorbeugung


a) Sperre

Sorgen Sie einfach dafür, dass von Ihrem Anschluß aus niemand
eine 0190-Nummer anrufen kann. Das können Sie zum einen
durch eine Sperre im Endgerät bewirken. Allerdings kann diese
leicht durch Austausch des Telefons umgangen werden.
Daher sollte die Sperre über die Vermittlungsstelle erfolgen.
Die Telekom AG richtet Ihnen z.B. für einmalig 7,73 EUR
eine Sperre ein.


b) Wachsamkeit

Aber auch mit etwas Aufmerksamkeit können Sie viel bewirken.
Oft versucht man, es dem Anrufer schwer zu machen, eine
0190-Nummer als solche zu erkennen, indem man z. B. die
Carriervorwahl der Telekom (01033) voransetzt oder die
Nummer etwas umgruppiert: aus (01 90) 88 88 88 kann man
mit etwas Phantasie 01 03301 90888888,
(0103) 3 01 90 88 88 88 oder ähnliches machen, obwohl es
immer die gleiche Nummer mit den gleichen Gebühren bleibt.

Auch wenn Sie jemand um einen Rückruf bei einer 0190-
Nummer bittet, sollten Sie sich das zweimal überlegen -
besonders wenn es sich dabei um einen Unbekannten handelt,
der Ihnen eine Nachricht in Ihre Briefkasten oder eine Mit-
teilung auf Ihrem Anrufbeantworter hinterlassen hat.
Warten Sie ab, ob sich die Person bei Ihnen meldet !



Identität des Anbieters


Die Identität eines Anbieters kann man leicht über den Betreiber
der Nummer herausfinden. Die Vorgehensweise ist dabei die
gleiche wie bei der Identifikation von Werbefaxern (siehe dort).



Weiteres Vorgehen


Ein Ansprechpartner in solchen Täuschungsfällen ist Ihre
Verbraucherzentrale oder die Wettbewerbszentrale (siehe dort).
Diese können den Anbieter abmahnen, beispielsweise wenn die
Telefongebühren für den Anruf bei der 0190-Nummer nicht
angegeben worden sind.

Wenn Sie den Verdacht haben, daß es sich um Betrug handelt,
können Sie auch Strafanzeige bei einer Polizei-Dienststelle,
der Staatsanwaltschaft oder einem Amtsgericht stellen.




Mobil-Funk:
SMS-Werbe-Botschaften

* siehe Copyright-Hinweis


Vorbeugung


a) Telefonbucheintrag

Ähnlich wie bei den Faxnummern werden auch hier die
Mobilfunknummern gelegentlich aus den Telefonbüchern
exportiert - besonders wenn die Werbe-SMS Sie persönlich
mit Namen anspricht. Lösungsansatz ist hierbei der gleiche
wie der im entsprechenden Abschnitt beschriebene.

Es sei aber erwähnt, daß viele Werbe-SMS einfach auf
"gut Glück" verschickt werden - also man probiert z. B. alle
Nummern von 0170 / 200 00 00 bis 0170 / 209 99 99 durch.


b) Robinsonliste

Es gibt mittlerweile auch eine SMS-Robinsonliste.
Ein Formular zum Download und Ausdruck finden Sie hier:






Herkunft der SMS


a) Absendernummer

Die Absendernummer der SMS ist relativ nichtssagend, da sie
frei wählbar ist. Auch mit der Nummer der SMS-Zentrale kann
man nicht viel anfangen.


b) Auswertung der SMS

Die Art und Weise, wie Sie anhand von beworbenen Nummern
oder Internetseiten den Absender herausbekommen können, ist
die gleiche wie bei den Werbefaxen (siehe dort).


Weiteres Vorgehen


a) Werbe-SMS

Auch das Vorgehen gegen die Versender von ungewollten SMS
ist gleich dem gegen die Faxversender (siehe dort).


Junk-SMS

Falls sich jemand einen Scherz macht, und Sie über ein
Webportal mit sinnlosen SMS bombardiert, können Sie sich von
diesem Anbieter auf eine "Black List" setzen lassen - das
bewirkt, daß Ihnen von dort aus niemand mehr Nachrichten
verschicken kann. Wie das geht, ist meist auf deren Internet-
seiten beschrieben, ansonsten wenden Sie sich einfach per E-
Mail an den Anbieter direkt.



Besondere Formen


a) Hotelgutscheine

Häufige Form von SMS-Werbung sind die Hotelgutscheine.
Dabei werden Nachrichten verschickt wie etwa:

» Für Sie wurde ein HOTELGUTSCHEIN hinterlegt !
Infos unter 0180-5***«

Entgegen eines Gerüchtes wird man nicht automatisch auf eine
0190-Nummer weitergeleitet wodurch für Sie Unsummen an
Telefongebühren entstehen - das ist technisch auch gar nicht
möglich. Ein Anruf bei einer 01805-Nummer kostet aus dem
Festnetz der Deutschen Telekom AG 12 Cent/Minute.

Der Sinn dieser SMS liegt eher darin, Sie mit einem
Hotelgutschein zu einem Zeitschriftenabo oder einer
Reise zu locken.







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