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Schutz-Aktion Teil 1 2 3 4 5 6 7 8 9 | |||||||||||||
Werbung kann eine sehr gute Verbraucher-Information dar- stellen, wenn sie erwartet oder angefordert wird. Doch leider warten Waren- und Dienstleistungsanbieter nicht immer auf den Abruf der Werbung, sondern ergreifen eigenmächtig die Initiative. Dabei werden alle technischen Möglichkeiten der Werbebotschafts-Übermittlung genutzt. Die Anzahl der Werbeaussendungen steigt stetig an und die Ausgaben für Werbemaßnahmen stehen fast in keinem vertret- baren Verhältnis mehr zum Wert der angebotenen Ware. Im gnadenlosen Verdrängungs-Wettbewerbskampf zählt jeder Kunde, der neu- bzw. wiedergewonnen oder beibehalten werden kann. So werden Werbeaktionen immer agressiver und beläs- tigender und sogar auf Kosten der Kunden ausgetragen. Denn: Unerwünschte Werbung kostet Zeit für die Auseinander- setzung mit dem Angebot und - je nach Medium - auch Zeit für die Entsorgung der Informationen. Unerwünschte Werbung stellt immer eine Störung im Ablauf der planmäßigen Tätigkeiten des Empfängers dar und kann verzögern oder gar verhindern, was dringend erledigt werden muß. Um die Werbeflut etwas einzudämmen, kann der durch uner- wünschte Werbung belästigte Verbraucher sich in eine soge- nannte Robinson-Liste eintragen lassen. Dies ist ein Verzeichnis, in das der Deutsche Direktmarketing Verband e.V. (DDV) in Zusammenarbeit mit dem Interessenverband Deutsches Internet e.V. alle Adressen derer einträgt, die künftig aus den Verteiler- listen der Werbetreibenden gestrichen werden möchten. Für jedes Werbe-Medium gibt es die entsprechende Robinson- Liste. In den folgenden Kapiteln finden Sie daher Links zu den Web-Seiten, die das jeweilige vorgedruckte Antrags- Formular zur Aufnahme in diese Listen zum Download und Ausdruck anbieten. Darüberhinaus erfahren Sie, welche anderen Mittel und Möglich- keiten Sie zur Verhinderung oder Reduzierung unerwünschter Werbung haben. Ergänzt werden die Ratschläge durch aktuelle Meldungen und Urteile nicht nur zur unerwünschten Werbung, sondern auch zu Verstößen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Folgende Gesetze sind die Grundlage für Ihr Recht auf Zurück- weisung von unerwünschter Werbung bzw. für Ihren Schutz gegen missbäuchlicher Nutzung von Telekommunikationsgeräten und gegen wettbewerbswidrige Handlungen: Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Dieses Gesetz regelt den Datenschutz in Behörden sowie in Privatunternehmen. Sie haben ein Recht auf:
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich an die zuständige Datenschutzbehörde zu wenden, wenn man Ihren Forderungen nicht nachkommt. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Dieses Gesetz ist das Kernstück des deutschen Privatrechts. Aus ihm ergibt sich zum Beispiel, daß man Störungen seines Eigentums (etwa durch Einwerfen von Werbereklame in den Briefkasten) nicht dulden muß und dagegen eine Unterlassung erwirken kann (§ 823 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 1004, 903, 862 BGB). Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Dieses Gesetz trifft Regelungen zu Werbungen, die nicht lauter (=rechtsmäßig) sind. Verstößt Werbung gegen die guten Sitten, kann man eine Unterlassung verlangen und sogar den durch diese Werbung entstandenen Schaden fordern (§ 1 UWG). Urheber- und Quellen-Angabe für die nachfolgenden Kapitel zum Thema: Unerwünschte Werbung / Missbräuchliche Nutzung von Telekommunikations-Medien: Gemäß dem unten angebenen Copyright-Vermerk habe ich die Texte der FAQ auf diesen Seiten veröffentlicht und dabei orthografische Korrekturen, eine Adaption an den Sprach-Stil von Medialife-Guard, sowie notwendig gewordene URL-Aktualisierungen bzw. Linkanpassungen und eigene Linkergänzungen vorgenommen. Quelle: http://faq.kh80.de/dca/ Die Texte stammen in der Original-Fassung vom Autor Karsten Huppert, der die Abuse-FAQ mit Unterstützung folgender Personen erstellt hat:
Ich danke dem Autoren-Team für die Freigabe zur Veröffentlichung der mit einem *-Zeichen versehenen Artikel. Thomas F. Rohde Copyright/Impressum Diese FAQ dürft Ihr gerne (ganz oder auszugsweise) auf Eurer Internet- seite veröffentlichen oder in sonstiger Form verbreiten. Vorraussetzung ist allerdings, daß dafür kein Entgelt verlangt wird und daß der Auszug mit einer entsprechenden Quellenangabe ausgestattet ist. Über einen kurzen Hinweis, daß Ihr die FAQ verwendet, würde sich der Maintainer trotzdem freuen. :) Ein Impressum für dieses Dokument (also für diese FAQ; nicht jedoch für Angebote, die diese FAQ eingebunden haben) findet Ihr unter http://www.kh80.de/impressum.html. *************************************** Zitat-Ende
Private Belästigungen Manche Menschen finden Gefallen daran, z. T. wildfremde Personen mit nächtlichen Anrufen um den Schlaf zu bringen, sie am Telefon zu beleidigen oder gar sexuell zu belästigen. Vorbeugung Um sich davor zu schützen, gibt es einige wirkungsvolle Vorbeugungsmaßnahmen. Allerdings sei ausdrücklich darauf hingewiesen, daß Sie es mit diesen nicht nur Übeltätern schwierig machen, an Sie heranzutreten, sondern es auch Freunden und Verwandten erschweren, Sie in einem Notfall zu erreichen. Daher sollten Sie über folgende Möglichkeiten nur nachdenken, wenn Sie wirklich der Gefahr von Telefonterror ausgesetzt sind. a) Telefonbucheintrag Ein wirksames Mittel sich vor Belästigungen zu schützen, ist die Geheimhaltung der eigenen Nummer. Dazu gehört es, diese Nummer, wie im Abschnitt zur Werbefax-Vorbeugung be- schrieben, in keine Fernsprechverzeichnisse eintragen zu lassen. Zudem sollte man sie nur an vertrauenswürdige Freunde weitergeben und darauf verzichten, sie gegenüber Firmen oder sonstigen Organisationen anzugeben. b) Rufnummernwechsel Sind Sie schon Opfer von Telefonterror, ist es möglich, sich (gegen Entgelt bei der Deutschen Telekom AG für 51,57 EUR; Beratung unter: 0800 330 1000 ) eine neue Nummer zuteilen zu lassen. Wie das funktioniert, erfahren Sie von Ihrem Telefonanbieter. Sind Sie ISDN-Kunde, haben Sie es natürlich einfacher: in der Regel stehen Ihnen mehere MSNs zur Verfügung - bei der Telekom bspw. zehn Stück. Werden Sie auf einer MSN belästigt, weisen Sie einfach keinem Endgerät mehr diese Nummer zu und verwenden eine andere Nummer... oder kündigen einfach diese MSN. Technische Abwehr a) CLIR Wie im entsprechenden Abschnitt beschrieben, gibt es die Möglichkeit, alle Anrufe ohne Rufnummernübermittlung abzuweisen - die meisten Terroranrufer machen von der Rufnummernunterdrückung (CLIR) Gebrauch, um möglichst anonym zu bleiben. Mit der Abweisung dieser CLIR-Anrufer haben Sie Ruhe. Bei einigen Geräten werden nur vorher festgelegte Anrufer zugelassen. Neben der Abweisung solcher Anrufer im Endgerät (also etwa über die Telefonanlage, falls diese eine solche Funktion unterstützt), erweist sich im Fall telefonischer Belästigungen eine generelle Abweisung aller CLIR-Anrufer über die Vermittlungsstelle (siehe dort) als einfachste Möglichkeit. b) Selektive Anrufweiterschaltung Besonders interessant ist auch die bereits erwähnte selektive Anrufweiterschaltung (siehe dort): mit ihr können Sie vorher festgelegte Anrufer von Ihrem Anschluß wegleiten oder nur bestimmte (vertrauenswürdige) Personen zu einer gesonderten MSN hinleiten. c) Zusatzboxen Desweiteren gibt es Zusatzboxen, die man zwischen Telefondose und Telefon schaltet: dieses Gerät nimmt alle Anrufe entgegen, schaltet aber nur die Anrufer auf Ihr Telefon, die sich mittels einer Geheimzahl (die Sie ihnen vorher gegeben haben) identi- fizieren können. Wer diese "VIP-PIN" nicht hat, wird abge- wiesen. Ein entsprechendes Gerät ist beispielsweise der "Cody-Man". Sollten Sie solche Zusatzboxen im Fachhandel nicht mehr finden, werden Sie bestimmt auf dem Gebrauchtmarkt fündig. d) Anrufbeantworter Einen ähnlichen Effekt wie die zuvor genannte Zusatzbox hat u. U. schon ein einfacher Anrufbeantworter: Lassen Sie einfach Ihren Anrufbeantworter jedes Gespräch entgegennehmen und warten Sie ab, wer sich meldet. Ist es ein erwünschter Anrufer, nehmen Sie das Gespräch entgegen - ein Belästiger wird meistens vorher auflegen. Nicht zu verachten sei aber dennoch die Dummheit mancher Anrufer: einige haben keine Scheu, Ihren Anrufbeantworter mit Belästigungen zu besprechen. Dabei vergessen sie, dass solche Aufnahmen selbstverständlich von Gerichten als Beweismittel gewertet werden. Sollten Sie keinen Anrufbeantworter haben, dann kann es nützlich sein, alle Anrufer mittels AWS auf eine Mailbox zu schalten. Dazu würde sich die T-Net-Box anbieten, da diese evtl. schon in Ihrem Telefonpaket enthalten ist. Nähere Infos zur T-Net-Box finden Sie sehr übersichtlich in der TeleFAQ von Andreas Schael unter: e) Trillerpfeife Oft empfohlen: die Trillerpfeife, um den Anrufer zu schocken ... Identität des Anrufers a) CLIP Ein technisch weniger versierter Anrufer könnte sich natürlich nicht im Klaren darüber sein, daß seine Nummer evtl. übertragen wird. Haben Sie eine Rufnummernanzeige und das ent- sprechende Leistungsmerkmal (CLIP), sehen Sie die Nummer des Anrufers. Man darf Ihnen keine Auskunft darüber geben, wem diese Nummer gehört (siehe dort). Der Polizei oder Staatsanwaltschaft ist dies aber gestattet... b) Fangschaltung Sie können versuchen, einen häufig anrufenden Belästiger mittels einer Fangschaltung zu identifizieren. Näheres siehe dort. c) Strafverfolgungsbehörden Sie können die Arbeit, den Anrufer zu identifizieren, auch der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft überlassen. Erläuterung dazu finden Sie im nächsten Abschnitt. Weiteres Vorgehen a) Strafrechtliche Maßnahmen Erscheint es Ihnen als angebracht, können Sie Strafanzeige erstatten: Je nach Art des Telefonterror kann der Straftat- bestand der Körperverletzung (§ 223 StGB) oder der Be- leidigung (§ 185 StGB) erfüllt sein. Wenn es sich um sexuelle Belästigungen handelt und der Anrufer bereits Ihre Kinder bedrängt hat, kann es sogar ein Fall von sexuellem Kindesmißbrauch (§ 176 StGB) sein. Eine Anzeige können Sie schriftlich oder mündlich bei der nächsten Polizei-Dienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder beim Amtsgericht erstatten. Das nähere wird man Ihnen dort erklären. Wenn Sie nicht wissen, wer Sie belästigt, gibt es die Möglichkeit, Anzeige gegen Unbekannt zu stellen. Das erspart Ihnen die Mühe, selbst den Verursacher herauszufinden. b) Zivilrechtliche Maßnahmen Um zivilrechtliche Schritte einleiten zu können, müssen Sie wissen, von wem die Belästigungen ausgehen - eine "Klage gegen Unbekannt" ist hier natürlich nicht möglich. Wenn Sie wissen, wer der Missetäter ist, können Sie von ihm Unterlassung verlangen. Ergeht ein Unterlassungsurteil und er verstößt dagegen, zieht das für ihn empfindliche Strafen mit sich. Außerdem können Sie sich von ihm Ihren Schaden ersetzen lassen (Kosten für die Fangschaltung, evtl. Arztkosten etc.)und u. U. Schmerzensgeld fordern. Zahlt er nicht freiwillig, steht Ihnen auch hier den Weg über das Gericht frei. Aber auch hier sei wieder darauf hingewiesen, daß Sie sich lieber von einem Anwalt beraten lassen sollten, bevor Sie Klage erheben.
Vorbeugung Identität des Anrufers Viele Anrufer nennen nicht gleich ihren Namen - wenn Sie ver- ärgert reagieren und fragen, wer er denn überhaupt sei, werden die meisten Vertreter einfach auflegen. Sie können versuchen, Interesse vorzutäuschen, um den Anrufer dazu zu bringen, seine Identität preiszugeben - auf diese Weise haben Sie einen Angriffspunkt für Ihr weiteres Vorgehen. Aber Vorsicht: Auch mündliche Verträge sind grundsätzlich bindend ! Auch ohne Unterschrift kann man ein Zeitschriftenabo abschließen oder eine Reise buchen. Wenn Sie dem Anrufer Ihre Kontonummer verraten oder mit ihm über das Alter Ihrer Kinder plaudern, kann das vor Gericht als Beweis für einen Vertrags- schluß ausreichen. Sinnvoll ist auch das Erstellen eines Gesprächsprotokolls, in dem möglichst genau der Gesprächsverlauf dokumentiert ist. Der Anrufer wird bei jedem Werbekunden die gleichen Argumente vorbringen und sein Gespräch immer gleich aufbauen. Durch eine genaue Mitschrift läßt sich evtl. der Anrufer identifizieren bzw. es lassen sich andere Betroffenen finden. Keinesfalls sollten Sie allerdings das Telefongespräch ohne Wissen und Genehmigung des Gesprächspartners mitschneiden ! Damit verletzen Sie die Vertraulichkeit des Wortes, was in Deutschland mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft wird (§ 201 StGB). Weiteres Vorgehen a) Widerruf von Geschäften Falls Sie sich haben überrumpeln lassen, irgendetwas zu kaufen, und sich hinterher darüber ärgern - keine Sorge: Sie haben ein Widerrufsrecht. Zum einen nach den Haustürvorschriften im BGB (§ 312), zum anderen, da es sich um ein Fernabsatzgesetz handelt (§§ 312b ff. BGB). b) Schritte gegen den Anrufer Die Rechtslage bei unerwünschten Werbeanrufen gegenüber Privatpersonen ("Kalt-Akquise") ist vergleichbar mit uner- wünschten Werbefaxen: sie sind nicht zulässig. Die Maßnahmen, die Sie einleiten können, sind also auch entsprechend gleich (siehe dort). Besondere Formen des Telefon-Marketings a) Meinungsforschung Meinungsforschungsinstitute haben eine besondere Stellung in der Rechtssprechung: hier ist es auch erlaubt, Ihre Nummer zufällig aus dem Telefonbuch herauszusuchen und Sie anzurufen, ohne daß Sie vorher zugestimmt haben. b) Premium-Rate-Dienste Bei den sogenannten Premium-Rate-Diensten (0190-/0900- Hotlines) zahlen Sie das Entgelt für eine Dienstleistung über Ihre Telefonrechnung. Auf diese Weise können Sie z. B. den Support für Ihre neue Grafikkarte bezahlen oder auch einen der Services, die nach Mitternacht im Fernsehen beworben werden ... Diese 0190-/0900-Nummern bieten so natürlich für beide Seiten gewisse Vorteile. Allerdings läßt sich dieses System leider auch mißbrauchen: Unehrliche Anbieter versuchen alles, damit ihre 0190-Nummer angerufen wird, entweder ohne daß der Dienste-Nutzer die Kosten für den Anruf kennt oder indem fingierte Gründen zum Anruf bewegen sollen. Vorbeugung a) Sperre Sorgen Sie einfach dafür, dass von Ihrem Anschluß aus niemand eine 0190-Nummer anrufen kann. Das können Sie zum einen durch eine Sperre im Endgerät bewirken. Allerdings kann diese leicht durch Austausch des Telefons umgangen werden. Daher sollte die Sperre über die Vermittlungsstelle erfolgen. Die Telekom AG richtet Ihnen z.B. für einmalig 7,73 EUR eine Sperre ein. b) Wachsamkeit Aber auch mit etwas Aufmerksamkeit können Sie viel bewirken. Oft versucht man, es dem Anrufer schwer zu machen, eine 0190-Nummer als solche zu erkennen, indem man z. B. die Carriervorwahl der Telekom (01033) voransetzt oder die Nummer etwas umgruppiert: aus (01 90) 88 88 88 kann man mit etwas Phantasie 01 03301 90888888, (0103) 3 01 90 88 88 88 oder ähnliches machen, obwohl es immer die gleiche Nummer mit den gleichen Gebühren bleibt. Auch wenn Sie jemand um einen Rückruf bei einer 0190- Nummer bittet, sollten Sie sich das zweimal überlegen - besonders wenn es sich dabei um einen Unbekannten handelt, der Ihnen eine Nachricht in Ihre Briefkasten oder eine Mit- teilung auf Ihrem Anrufbeantworter hinterlassen hat. Warten Sie ab, ob sich die Person bei Ihnen meldet ! Identität des Anbieters Die Identität eines Anbieters kann man leicht über den Betreiber der Nummer herausfinden. Die Vorgehensweise ist dabei die gleiche wie bei der Identifikation von Werbefaxern (siehe dort). Weiteres Vorgehen Ein Ansprechpartner in solchen Täuschungsfällen ist Ihre Verbraucherzentrale oder die Wettbewerbszentrale (siehe dort). Diese können den Anbieter abmahnen, beispielsweise wenn die Telefongebühren für den Anruf bei der 0190-Nummer nicht angegeben worden sind. Wenn Sie den Verdacht haben, daß es sich um Betrug handelt, können Sie auch Strafanzeige bei einer Polizei-Dienststelle, der Staatsanwaltschaft oder einem Amtsgericht stellen.
Vorbeugung a) Telefonbucheintrag Ähnlich wie bei den Faxnummern werden auch hier die Mobilfunknummern gelegentlich aus den Telefonbüchern exportiert - besonders wenn die Werbe-SMS Sie persönlich mit Namen anspricht. Lösungsansatz ist hierbei der gleiche wie der im entsprechenden Abschnitt beschriebene. Es sei aber erwähnt, daß viele Werbe-SMS einfach auf "gut Glück" verschickt werden - also man probiert z. B. alle Nummern von 0170 / 200 00 00 bis 0170 / 209 99 99 durch. b) Robinsonliste Es gibt mittlerweile auch eine SMS-Robinsonliste. Ein Formular zum Download und Ausdruck finden Sie hier: Herkunft der SMS a) Absendernummer Die Absendernummer der SMS ist relativ nichtssagend, da sie frei wählbar ist. Auch mit der Nummer der SMS-Zentrale kann man nicht viel anfangen. b) Auswertung der SMS Die Art und Weise, wie Sie anhand von beworbenen Nummern oder Internetseiten den Absender herausbekommen können, ist die gleiche wie bei den Werbefaxen (siehe dort). Weiteres Vorgehen a) Werbe-SMS Auch das Vorgehen gegen die Versender von ungewollten SMS ist gleich dem gegen die Faxversender (siehe dort). Junk-SMS Falls sich jemand einen Scherz macht, und Sie über ein Webportal mit sinnlosen SMS bombardiert, können Sie sich von diesem Anbieter auf eine "Black List" setzen lassen - das bewirkt, daß Ihnen von dort aus niemand mehr Nachrichten verschicken kann. Wie das geht, ist meist auf deren Internet- seiten beschrieben, ansonsten wenden Sie sich einfach per E- Mail an den Anbieter direkt. Besondere Formen a) Hotelgutscheine Häufige Form von SMS-Werbung sind die Hotelgutscheine. Dabei werden Nachrichten verschickt wie etwa: » Für Sie wurde ein HOTELGUTSCHEIN hinterlegt ! Infos unter 0180-5***« Entgegen eines Gerüchtes wird man nicht automatisch auf eine 0190-Nummer weitergeleitet wodurch für Sie Unsummen an Telefongebühren entstehen - das ist technisch auch gar nicht möglich. Ein Anruf bei einer 01805-Nummer kostet aus dem Festnetz der Deutschen Telekom AG 12 Cent/Minute. Der Sinn dieser SMS liegt eher darin, Sie mit einem Hotelgutschein zu einem Zeitschriftenabo oder einer Reise zu locken. Verantwortungs-Freisprache / Disclaimer für Links: Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 0 85/98 (Haftung für Links)- hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur durch aus- drückliche Distanzierung von diesen Inhalten verhindert werden. Da sich in meiner Website Links von/zu anderen Seiten im Internet befinden, gilt für all diese Links: Ich habe keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten. Deshalb distanziere ich mich hiermit aus- drücklich von den Inhalten der gelinkten Seiten dieser Website. Gleiches gilt für Links in allen E-Mails. Haftungsauschluß für Informationen & Software: Trotz gewissenhafter und sorgfältiger Recherche und Bearbeitung der auf dieser Seite angebotenen Informationen übernimmt der Herausgeber von Medialife-Guard keine Gewähr oder Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Weiterhin gilt: Das Herunterladen und die Installation der hier bereitgestellten Software erfolgen auf eigene Gefahr. Medialife-Guard übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für etwaige Schäden, die durch die Installation entstehen können (z.B. Viren, Datenverlust etc). Die Nutzer verzichten auf jedwede Ansprüche gegen Medialife-Guard, die sich aus diesem Vorgang ergeben können. Mit dem Download der Software erkennen die Nutzer diese Nutzungsbedingungen an. | |||||||||||||
