Schutz-Aktion Teil    1   2    3    4    5    6    7    8   9

 

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 29.11.2002
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Themen-Übersicht
der Schutzmaßnahmen:


Vorwort
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Internet
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Datenschutz
(Lesezeit für dieses Kapitel: 00 Minuten)


Kunden- & Verbraucherschutz
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Rechtliches in Beruf & Wirtschaft
(Lesezeit für dieses Kapitel: 00 Minuten)






Rechtliches in Beruf & Wirtschaft



Domain- und Markenrechte

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Recherche-Dienste

Lesezeit: 00 Minuten


Grundlagen zum Marken- und Domainrecht


Gewerbliche Anzeige:




Vermeiden Sie gefährliche Risiken:
Machen Sie Ihren eigenen Namen zur Marke!


Jeden Tag entstehen neue Namen. Die meisten denken bei
Marken nur an die Namen, die jeder aus der Werbung kennt.
Es gibt aber allein in Deutschland über 600.000 eingetragene
Marken und jährlich kommen bis zu 80.000 neue hinzu.
Namen werden knapper und wertvoller - ein guter Name,
den sich jeder merken kann, wird immer wichtiger.

Doch Vorsicht:
Die Verletzung bestehender Markenrechte ist teuer !
Streitwerte von 50.000 Euro und mehr sind keine Seltenheit.
Noch viel teurer sind Gerichtskosten und die Folgen des Streits:
der eigene Name muß sofort aufgegeben werden, Flyer, CD-
Cover usw. dürfen nicht mehr verwendet werden.

Deswegen unbedingt beachten:
    Schon beim Brainstorming, dem Ideen-Sammeln
    für den eigenen Namen, die Markenrecherche
    durchführen und erst dann die Domain registrieren !

Da beim Markenrecht auch wegen Ähnlichkeit abgemahnt wird,
empfiehlt sich hier eine professionelle Ähnlichkeitsrecherche
(nicht zu verwechseln mit der Suche nach freien Domains !!!).


domainGuard - Markenresearch online



» domainGuard.de«,
Kooperations-Partner
von Medialife-Guard,
      sorgt für professionelle und preiswerte Markenrecherche
      in nationalen wie internationalen Datenbanken.


Unter www.domainguard.de können Sie sich vorab mithilfe
des Recherche-Leitfadens informieren und unter ein breit-
gefächertes Service-Angebot auswählen.

Das Team von domainGuard.de beantwortet Ihnen gerne alle
Fragen rund um den Identitäts- und Ähnlichkeits-Check zur
Absicherung Ihres Namens als Marke.


Nach Marken-Recherche:
      Die juristische Absegnung
*

Wenn Sie nicht möchten, dass Ihr eigener Name später von
irgendjemand auf T-Shirts gedruckt wird oder andere mit Ihrem
Namen beim Merchandising gutes Geld verdienen, sollten Sie
auf Nummer sicher gehen und selbst eine Marke anmelden
beim Deutschen Patent- und Markenamt.

Eine Marke bedeutet ein klar definiertes exklusives Nutzungs-
recht an einem bestimmten Namen und/oder Logo. Auch für die
Anmeldung einer Marke ist eine Markenrecherche die entschei-
dende Voraussetzung, da das Patent- und Markenamt nicht prüft,
ob jemand schon ältere Rechte hat.

Bei der Markenanmeldung muß festgelegt werden, für welche
Waren- und Dienstleistungsklassen der Markenschutz gelten soll.
Es gibt dafür 45 vorgegebene Klassen, z.B. die Klasse 35 für
Werbung, Präsentation von Firmen im Internet und anderen
Medien, Klasse 38 für Telekommunikations-Dienste, Sammeln,
Verarbeiten und Verbreiten von Daten und Informationen, Klasse
41 für Beratungs-Dienstleistungen, Schulungen, Trainings und
Coachings und Klasse 42 für das Erstellen und Betreiben einer
Datenbank zur interaktiven Kontaktvermittlung usw.

Markenplatz
Das komplette Waren- &
Dienstleistungsklassen-Verzeichnis
können Sie einsehen:

http://www2.markenplatz.de/login/klassenverzeichnis.php.


Es empfiehlt sich, dass Sie bei der Anmeldung einer Marke eine
auf diesem Gebiet spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei
einschalten, die die Erstellung des Klassenverzeichnisses und die
Anmeldung samt Korrespondenz mit dem Patent- und Markenamt
übernimmt.

Achtung:
Ist die Marke erst angemeldet, sollten Sie in gewissen Abständen
überprüfen, ob nicht andere eine ähnliche Marke anmelden oder
benutzen - denn Ihr eigener Name gewinnt dann an Wert, wenn
er eine gewisse Exklusivität behält. Als Markeninhaber haben Sie
die Möglichkeit, dafür zu sorgen.


* von Rechtsanwalt Karsten Prehm,
e-mailen Sie mirinfo@markenservice.net ° web: www.markenservice.net









Arbeits- & Urheberrechte
in freien und kreativen Berufen

Lesezeit: 00 Minuten



Initiativen und Projekte

Lesezeit: 00 Minuten



Quelle:
Der folgende Artikel entstammt der Website:
  http://www.initiative-urhebervertragsrecht.de/
und zitiert den Autor Wolfgang Schimmel, der
über die Hintergründe der Kampagne berichtet.


Zitat-Anfang**************************************


"Kreativität ist was wert !
Wir fordern eine Reform des
Urhebervertragsrechts !"


Medienkonzerne verdienen Milliarden mit Nutzungsrechten,
die sie für billig Geld von Urhebern kaufen. Die kreativen
Freiberufler aber haben wenig davon.


Die Vereinzelung der Urheber

Nur selten und mit großen gemeinsamen Anstrengungen können
die Urheberinnen und Urheber der Macht von Verlagen etwas
entgegen setzen.

Die Starrköpfigkeit der Verwerter von sich aus bietet
die "Medienwirtschaft" für ein besseres Urheberrecht
nur heiße Luft an - ändern soll sich nichts.

Zwischen 20000 und 30000 Mark verdienen Deutschlands
freiberufliche Urheberinnen, Urheber und ausübende Künstler
brutto pro Jahr im Durchschnitt. Damit rangieren sie in der
Einkommensskala ganz weit unten.


So wird in den einzelnen Branchen
brutto im Monat verdient:


    Journalismus: 3600 Mark
    Bildjournalismus/Pressefotografie: 2281 Mark
    Literaturübersetzung: 2000 Mark
    Komposition: 3000 Mark
    Cutten: 2000 Mark
    Bildende Kunst: 1450 Mark aus dem Verkauf von Werken.


Die angeführten Brutto-Durchschnittseinkommen basieren auf
Untersuchungen der Künstlersozialversicherung, der
Einkommenssteuerstatistik, dem Bericht der Bundesregierung
über die "Soziale Lage der Künstlerinnen und Künstler in
Deutschland" aus den Jahren 1999 und 2000 sowie auf Daten
von DJV, ver.di - IG Medien, VG Wort, VG Bild/Kunst,
Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler, Verband
Deutscher Drehbuchautoren, Bundesverband Kamera, Bundes-
verband der Fernseh- und Filmregisseure und Bundesverband
Filmschnitt und Cutter.

Die unterschiedlichen Quellen geben ein ziemlich einheitliches
Bild der Durchschnittseinkommen freiberuflicher Urheberinnen,
Urheber und ausübender Künstler. Dass die Befunde überein-
stimmen, bestätigt, dass es sich hier um eine signifikant ein-
kommensschwache Bevölkerungsgruppe handelt.

Die Zahlen sprechen deutlich gegen die oftmals von Verwertern
aufgestellte Behauptung, freiberufliche Urheber, Urheberinnen
oder ausübende Künstler seien sozial überhaupt nicht schutz-
bedürftig. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Entgeltfortzahlungen
im Krankheitsfall oder Arbeitslosengeld erhalten sie in der
Regel ohnehin nicht.

Nur in Einzelfällen und in bestimmten Berufen verdienen Urheber
oder ausübende Künstler gut bis sehr gut. Aber solche
Ausnahmen können nicht ernsthaft von den Verwertern als
Argumentgegen die Schutzbedürftigkeit der Gesamtheit der
Urheberinnen, Urheber und ausübenden Künstler herhalten.


Erfolgreich vernetzt

Viele Verwerter nutzen die Situation, dass freiberufliche
Urheberinnen und Urheber meist allein vor sich hin schaffen.

Austausch mit Kolleginnen und Kollegen? Für viele Fehlanzeige.
Zumal: Das Gesetz verbietet freiberuflich Kreativen Honorar-
absprachen zu treffen. Vor dem Kartellrecht sind eben alle
Unternehmerinnen und Unternehmer gleich – egal, ob der
große Bauunternehmer oder die schlecht bezahlte Kreative.

Die Übersetzerinnen und Übersetzer oder auch die freien
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Süddeutschen Zeitung
haben einen Weg gefunden, sich gegenseitig zu informieren:
per E-Mail kommunizieren sie miteinander in Listen.
Da kommen dann Dinge zur Sprache, wie:

Der Verlag zahlt dem Einen für dieselbe Leistung erheblich
weniger als der Anderen. Oder:
Der Verlag schickt dem Einen neue Vertragsbedingungen, der
Andere bekommt die neuen Konditionen über den geforderten
Ausverkauf der Nutzungsrechte versteckt über umformulierte
"Allgemeine Geschäftsbedingungen" per Zahlungsanweisung
mitgeteilt.

Nach dem Abdruck schickte der Süddeutsche Verlag (SV)
Abrechnungen mit dem Passus:

    "Wir kaufen Werke nur unter der Voraussetzung an,
    dass Sie uns neben dem Recht zur herkömmlichen
    Veröffentlichung in der Süddeutschen Zeitung, nebst dem
    Recht zur Bearbeitung, Umgestaltung und Übersetzung, ein
    umfassendes einfaches, räumlich und zeitlich unbefristetes
    Nutzungsrecht an Ihren Werken auch für die elektro-
    nische /digitale Verwertung, gleich in welcher Form und
    auf welchem Trägermedium ... einräumen. Wir sind
    berechtigt, die eingeräumten Nutzungsrechte auch auf
    Dritte zu übertragen. Mit Ihrem Honorar ist pauschal
    jegliche urheberrechtliche Vergütung abgegolten."


Die Vernetzung der Freien beim SV hat sich gelohnt: Der Verlag
hat eingelenkt und den gut informierten Freien öffentlich
signalisiert, über die jeweilige Vergütung für die verschiedenen
Nutzungsarten verhandeln zu wollen.

Unternehmen oder Unternehmer melden sich gern als "die
Wirtschaft" zu Wort und geben so ihren Forderungen oder
Vorschlägen den Anschein, vom gesamtwirtschaftlichen
Interesse getragen zu sein. Das ist quasi Gewohnheitsrecht
geworden. Deshalb fällt die Arroganz dieser Vertreter des
Kapitals, das bekanntlich ohne Arbeit nichts erwirtschaftet,
kaum mehr auf.

So ist das auch in den Medien und mit dem "Vorschlag aus der
Medienwirtschaft für ein Urhebervertragsrecht", den BDZV,
VDZ, Börsenverein, VPRT, APR, ARD und ZDF am 10. April vor-
gelegt haben: Er stammt von denen, die ohne die Arbeit von
Urhebern und ausübenden Künstlern nur Schwarzblende senden
oder Adressbücher drucken könnten.

Dass sich ARD und ZDF dieser "Wirtschaft" zugesellen, macht
den Auftritt allerdings ein wenig skurril. Zu "rechtfertigen" sind
nach Auffassung von Verlegern, Privatfunkern, ARD und ZDF
"lediglich punktuelle Korrekturen des Urhebervertragsrechts",
weil es um nur "wenige kritische Einzelfälle" gehe und "die
wirtschaftliche Lage der Urheber keinesfalls negativ" sei –
was immer das heißen soll.

Dementsprechend dürftig sind die Vorschläge von Verwerter-
verbänden und Sendeanstalten. Eine Verbesserung wollen sie
Urhebern und ausübenden Künstlern nur beim "Bestseller-
paragrafen" (§ 36 Urheberrechtsgesetz, UrhG) zugestehen:
Eine nachträgliche Vertragsänderung soll möglich sein, wenn
ein "auffälliges" – statt "grobes" – Missverhältnis zwischen
Urhebervergütung und Erträgen des Verwerters besteht; das
soll – anders als nach der Rechtsprechung zum bisherigen § 36
UrhG – auch gelten, wenn diese Schieflage nicht unerwartet
eingetreten ist, sondern der Vertrag von Anfang an mies war.

Diese Chance, Verträge nachzubessern, wollen die Verwerter
auch den Film-Urhebern (Hauptregisseur, Autoren von Drehbuch
und Dialogen, Komponisten der Filmmusik) zugestehen, nicht
aber den ausübenden Künstlern. Die kurze Verjährungsfrist
für die Durchsetzung des Anspruchs soll von zwei auf drei
Jahre angehoben werden. Klagen soll der Urheber auch an
seinem Wohnsitz können.

Das war es im Wesentlichen schon.

Der Rest der Vorschläge ist Talmi: eine banale Ergänzung in
§ 11 UrhG, dass das Urheberrecht auch dazu "dient", eine
angemessene Vergütung zu sichern, und ein neuer § 36a zu
"gemeinsamen Verbandsempfehlungen", die natürlich
"unverbindlich" bleiben müssen, sich also nicht von den
bisherigen Mittelstandsempfehlungen unterscheiden. Es fehlt
natürlich der vorgesehene gesetzliche Anspruch auf eine ange-
messene Vergütung, es fehlt auch die Möglichkeit, Vergütungen
und andere Vertragsbedingungen in Gesamtverträgen
festzulegen.

So etwas sei ein "vermeidbarer Standortnachteil", meinen die
Verleger von Zeitungen, Zeitschriften und Büchern sowie die
gebühren- oder werbefinanzierten Rundfunkbetreiber. Dass
solche Regelungen dazu führen könnten, "die wirtschaftliche
Lage der Urheber" ein wenig besser als bloß "keinesfalls
negativ" zu gestalten – das interessiert die Medienwirtschaft
sichtlich nicht.

Der brave Mann denkt an sich selbst zuletzt – die
"Medienwirtschaft" denkt anders. Sie will auch für sich den
Schutz eines verbesserten § 36 UrhG. Sollte also – ein frei
erfundenes Beispiel – das ZDF beim Verkauf von Filmrechten
an Leo Kirch über den Tisch gezogen worden sein (wie beim
Einkauf vorgeblicher Rechte an Ballspielen), dann könnte es
Vertragsanpassung nach dem neuen Bestsellerparagrafen
verlangen.

Die "Medienwirtschaft" will aber vor allem in Zukunft den
Urhebern und ausübenden Künstlern auch die Rechte abnehmen
dürfen, von denen diese noch keine Ahnung haben:

    "Die Einräumung von Nutzungsrechten für unbekannte
    Nutzungsarten sowie Verpflichtung hierzu sind wirksam."


soll § 31 Absatz 4 UrhG nach den Vorstellungen von BDZV & Co
künftig heißen. Heute steht dort das genaue Gegenteil.
Zum Schutz der schöpferisch Tätigen. Bleibt zu hoffen, dass sich
der Bundestag von diesem Vorschlag, der keine substanzielle
Verbesserung für Urheber und ausübende Künstler enthält, nicht
verwirren lässt.

Wolfgang Schimmel


*************************************** Zitat-Ende





Ergänzender Hinweis zum Thema

    "Verdienst in freien und kreativen Berufen"


Die Verdienst-Angaben im vorangegangenen Text basieren
auf Aufträge, die per Vertrag zu mehr oder weniger üblichen
Tarifrahmenbedingungen geschlossen worden sind.

Nicht berücksichtigt scheinen hierbei all jene erwerbs-
abhängigen Freiberufler und Kreative, die ohne vertragliche
Bindung Leistungen zu symbolischen Vergütungen oder sogar
unentgeltlich erbringen sollen.

In Ausnutzung steigender Massenarbeitslosigkeit und eines
großen Konkurrenzdruckes unter Freiberuflern und Kreativen
wird das Ausmaß des Lohn- und Sozial-Dumpings bis an die
Grenzen des Zumutbaren getrieben !

Aufträge werden sehr oft nur noch unter der Voraussetzung
vergeben, dass der Auftragnehmer sich bereiterklärt, auf
rechtlich verbindliche Verträge sowie auf die Erstellung eines
Lasten- und Pflichtenheftes zu verzichten. Ferner hat der
Auftragnehmer alle Konditionen ohne Einwände oder Mitsprache-
recht zu akzeptieren. Um sich die Möglichkeit offenzuhalten,
untertariflich oder gar nicht zu vergüten, lassen immer mehr
Kunden keine verbindlichen Honorar-Regelungen zu.
Stattdesen verweisen sie auf die Zeit der Projekte, in deren
Verlauf man wohl zu irgendeiner Lösung kommen werde.

Der Lohn ist dann oft die Arbeit als solche, die dazu beitragen
kann, Referenzen vorlegen zu können und vielleicht einmal auch
Aufträge von anderen Kunden zu erhalten. Ist der Auftraggeber
dann nicht in der Lage oder willens, den Auftragnehmer zu ver-
güten, dann gewährt er ihm "großzügig" die Erwähnung der Ur-
heberschaft oder sogar das Setzen eines Werbebanners in die
Homepage des Auftraggebers.

Grundidee:
"Im Internet bekommt man doch auch alles umsonst, wenn man
nur ein Banner des Leistungsanbieters im Gegenzug platziert !"

Das dies ein nicht übertragbarer Vergleich ist, scheint keine
Rolle zu spielen und so wird der "freie" und kreative
Auftragnehmer willkürlich in Anspruch genommen, wobei
rechtlich nichts dagegen unternommen werden darf, weil sich
der Auftragnehmer dazu "freiwillig" bereiterklärt hat...

Davon abgesehen, dass obige Erwähnungen und Werbebanner
nur selten potentielle Kunden aufmerksam machen oder nur
diejenigen, die ebenso spekulieren, unter vergleichbaren
Konditionen eine nahezu kostenlose Dienstleistung beanspruchen
zu können, muß der Auftragnehmer bis zur wirtschaftlichen
Ausblutung tätig sein und sogar noch eigenes Geld investieren,
um seine Arbeit für den Kunden fortführen zu können.

All diese Zustände sind keine "bedauerlichen Einzelfälle",
sondern immer häufiger zur Regel werdende Praktiken, die
dazu führen, dass freiberufliche und kreative Erwerbsarbeit
zur existenziellen Bedrohung werden kann !

Diese Tatsachen gelangen aber selten in Einkommens- oder
Sozialversicherungs-Statistiken oder in Berichte von Organi-
sationen und Interessensvertretungen, da die Betroffenen
meist über Ihr Schicksal aus Angst vor Repressalien und
Erwerbsverlust schweigen.

Hinzu kommt noch, dass viele um ihre Rechte und Ansprüche
Geprellte es unterlassen, ihr Schicksal zu veröffentlichen, weil
Sie durch Erfahrung von der Aussichtslosigkeit ihrer Klagen
überzeugt sind.

Denn verblendet durch den Euphorie-Taumel des "Sich-
Selbständig-Machens" und der Illusion von der "grenzenlosen
individuellen Freiheit und des Verdienstes von Freiberuflern"
werden im Zeitgeist neoliberalistischer Wirtschaftspolitik diese
Zeugnisse sozialer Mißstände als Hirngespinste diffamiert oder
als Folge selbstverschuldeten Unvermögens ausgewiesen.

Wer die Augen vor fatalen Fehlentwicklungen auf dem Arbeits-
markt verschliesst oder deren Opfer verhöhnt, fördert durch
seine mentale Haltung wirtschaftskriminelle Energien und
verschuldet den Zusammenbruch unseres Gesellschafts-
systems und damit letzlich auch seiner eigenen Existenz !









Betrug & Kriminelles im Internet

Lesezeit: 00 Minuten


Computerbetrug



Quelle:
Der folgende Artikel entstammt der Website:   http://www.computerbetrug.de/
und zitiert den Autor Heiko Rittelmeier, der über seine Website berichtet.


Zitat-Anfang**************************************


Das Internet - Gefährliche Weiten ???

Was ist dran an den Horrorgeschichten, die man überall
lesen kann? Hier können Sie sich informieren.

Was will ich mit diesen Seiten erreichen?

Diese Seiten sollen Ihnen helfen, die Gefahren des Internet
realistisch zu betrachten - ohne Effekthascherei und Über-
treibungen. Sie sollen alles erfahren, was Sie wissen müssen
um sich so gut wie möglich vor diesen Gefahren zu schützen.

Homebanking, Viren, Trojaner, Hacker - was ist harmlos,
wo liegen die Gefahren ? Was sollte man beachten, auch
wenn es nicht direkt gefährlich ist ?

Ich will keine Panik machen, sondern neutral und objektiv
informieren. Bitte beachten Sie auch unser Diskussionsforum.
Diskutieren Sie mit anderen, stellen Sie Fragen...

Was kosten die Infos ?

Nichts. Alle Informationen sind kostenlos,
ohne Registrierung und anonym erhältlich.

...

Die Themen können Sie mitbestimmen. Was interessiert Sie ?
Welche Fragen haben Sie? Schreiben Sie eine E-Mail ! Wenn es
auch für andere interessant sein könnte, werde ich das Thema
hier in diesen Seiten aufnehmen. Sie können auch gerne selbst
einen Beitrag verfassen !

Wir stellen uns der Diskussion: im Diskussionsforum können
Sie Fragen stellen und wir werden Ihnen bei Ihren Problemen
helfen. Beteiligen Sie sich an Diskussionen, fangen Sie selbst
eine an (alles natürlich auch anonym möglich) oder hinter-
lassen Sie uns einfach eine Nachricht.

Heiko Rittelmeier


*************************************** Zitat-Ende








Sichheit-Online.net


Quelle:
Der folgende Artikel entstammt der Website:
  http://www.sicherheit-online.net/
und zitiert den Autor Sascha Borowski, der über seine Website berichtet.



Zitat-Anfang**************************************


Sicherheit und Datenschutz werden
immer wichtiger im Internet.


Werbefirmen erstellen über Cookies und Web-Bugs Profile über
Ihr Surfverhalten. Aktive Inhalte ermöglichen Anderen Zugriff
auf Ihren Computer. Spyware und Phonehome-Programme über-
mitteln unbemerkt Ihre persönliche Daten. Webdialer wählen
sich über teure 0190-Nummern ins Telefonnetz ein - auf Ihre
Kosten. Und die Rechtslage ist so unübersichtlich, dass
Online-Betrüger sehr oft leichtes Spiel haben.

Um es klar zu sagen: Es geht auf dieser Seite nicht um Panik-
mache. Es geht um - rechtlich und moralisch - fragwürdige
Eingriffe in Ihre Privatsphäre. Und es geht um die juristische
Gratwanderung um Internet. Denn die Grenzen zwischen er-
laubtem Surfen und strafrechtlich relevantem Verhalten sind
im Cyberspace fließend.

Deshalb wendet sich diese Seite besonders an Computerlaien
und eher unerfahrene Internetsurfer, die ihre Privatsphäre
schützen, gleichzeitig aber auch rechtlich auf der sicheren
Seite sein wollen.

Wenn Sie Kritik, Fragen oder Anregungen zu unserer Seite
haben, schreiben Sie uns oder hinterlassen Sie eine Nach-
richt in unserem Gästebuch.

Sascha Borowski


*************************************** Zitat-Ende








Stopp dem Internetmissbrauch


Quelle:
Der folgende Artikel entstammt der Website:   http://www.heinz.ch/internetbetrug
und zitiert den Autor Heinz Wüthrich, der auf Betrügereien im Internet hinweist.


Zitat-Anfang**************************************


Hinweise zur Bekämpfung von Cyberschrott

Im Internet geniessen Betrüger, Nerver, Abzocker, Scharlatane,
Menschenhändler und andere Nachtschattengewächse (noch)
fast freie Hand !

Nehmen Sie den Kampf gegen das Gesindel selber in die Hand !
Ein spezieller HINWEIS in Sachen Kinderpornografie: Alle straf-
baren Handlungen gegen die sexuelle Integrität von Kindern
stellen in der Schweiz (und in vielen anderen Ländern) Offizial-
delikte dar, alle Meldungen müssen also von den Strafver-
folgungsorganen untersucht werden. Geben Sie Informationen
oder verdächtige Wahrnehmungen sofort an die Kantonspolizei
oder Kriminalpolizei weiter !

Heinz Wüthrich


*************************************** Zitat-Ende






Gurus Heaven


Quelle:
Der folgende Artikel entstammt der Website:
  http://www.gurusheaven.de/
und zitiert den Autor Olaf Lucas, der über seine Website berichtet.



Zitat-Anfang**************************************


Ommm, Guru vom Rechner localhost !

Jetzt in diesem Moment gibst Du ettliche Informationen von Dir
und Deinem Computer preis. Einige davon sind zum Surfen not-
wendig wie eine IP Adresse (es muß nicht Deine echte sein,
aber dazu später mehr).

Andere jedoch sind teilweise sehr riskant für Dich !
Falls Du keine besonderen Vorkehrungen getroffen hast,
sendest Du, ohne es zu merken, ständig wesentlich mehr
Daten in's Internet als notwendig ! Und das an Leute,
die sie nichts angehen !

Diese Seiten von Guru's Heaven helfen Dir, Begriffe wie Web
Bugs, Spyware, Opt-Out und Referer zu verstehen und die
richtigen Gegenmaßnahmen zu treffen, um mit Problemen
wie dem Ausspionieren Deines PCs, Eindringen in Deine Privat-
sphäre, Mitlesen von eMails, Spam, User Tracking und Erstellen
von Userprofilen fertig zu werden!

Wenn Du Diese Seiten gelesen und befolgt hast,
bist Du kein gläserner Surfer mehr ! :-)

Olaf Lucas


*************************************** Zitat-Ende







Chaos Computer Club




Quelle:
Der folgende Vorstellungstext entstammt der Website:
  http://www.ccc.de/faq.html#1
und zitiert aus dem FAQ des Chaos Computer Clubs; 10. Juni 2002 (padeluun).



Zitat-Anfang**************************************


Wer oder was ist der CCC ?

Der Chaos Computer Club ist eine galaktische Gemeinschaft von
Lebewesen, unabhängig von Alter, Geschlecht und Rasse sowie
gesellschaftlicher Stellung, die sich grenzüberschreitend für
Informationsfreiheit einsetzt und mit den Auswirkungen von
Technologie auf die Gesellschaft sowie das einzelne Lebewesen
beschäftigt und das Wissen um diese Entwicklung fördert.

Der CCC setzt sich für ein Menschenrecht auf zumindest welt-
weite, ungehinderte Kommunikation ein. Dies schließt natürlich
technische Forschung, Entwicklung von entsprechenden tech-
nischen Hilfsmitteln und die Diskussion entsprechender tech-
nischer Sachgebiete sowie öffentliche Demonstrationen mit ein.
Der Chaos Computer Club versteht sich als ein Forum der
Hackerszene, eine Instanz zwischen Hackern, Systembetreibern
und der Öffentlichkeit. Zunehmend ist diese Aufgabe in Teil-
bereichen (Netz-Zensur, Krypto-Regulierung) die einer Inter-
essensvertretung, die versucht, durch Wissen Einfluss zu nehmen.

Chaos Computer Club e.V.


*************************************** Zitat-Ende











Investigative Verbrechensbekämpfung






Präsentation des folgenden Internetangebotes mit freundlicher
Genehmigung der Securitel Film + Fernsehproduktions- und Verlags GmbH


ZDF   Aktenzeichen XY ungelöst...


    e110 - Aktenzeichen XY ungelöst
    Die aus dem ZDF bekannte
    Fernsehsendung von
    Eduard Zimmermann zur
    Aufklärung ungelöster
    Kriminalfälle findet ihre
    Fortsetzung nun auch im
    Internet unter:


        http://www1.e110.de/



Aktenzeichen XY ungelöst    Aktuelle Warnungen z.B. aus dem Arbeits- und Medienleben:


 Arbeitsleben 

  Tatort Chefetage
  Teure Nebenjobs
  Mobbing - Schikanen
am Arbeitsplatz !


 Geld & Einkauf 

   0190-Nummern
  Das Märchen vom
      Lotto-Glück

  Einkaufen im Internet

 Amore und mehr... 

  Was tun gegen
      Telefonterror?

  Sexfallen im Internet
  Partnersuche
im Netz



Klicks auf obige Links führen zu den Artikeln auf der Website
von www1.e110.de.












Quelle:
Der folgende Vorstellungstext entstammt der Website:
  http://www.wirtschaftsverbrechen.de/



Zitat-Anfang**************************************


Wirtschaftsverbrechen und Korruption im Focus
wissenschaftlicher Kritik: Business Crime Control
e.V.
  Die Bürger- und Menschenrechtsorganisation seit 1991


Wir sind das, was man weltweit als NGO, eine Non-Government-
Organisation, eine Nicht-Regierungs-Organisation, bezeichnet.
BCC ist eine als gemeinnützig anerkannte, von Regierungen,
Parteien und Wirtschaft völlig unabhängige Organisation, die
sich nur aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden finanziert.

Wie sich Greenpeace um Umweltschutz, amnesty international
um die Opfer staatlicher Gewalt bemüht, kümmert sich Business
Crime Control um die Organisation eines aufgeklärten, das heißt,
wissenschaftlich begründeten Kampfes gegen Wirtschafts-
verbrechen. BCC wendet sich insbesondere gegen die Wirt-
schaftskriminalität, aber auch gegen die mit der Kriminalität
der Wirtschaft untrennbar verbundene organisierte Kriminalität
und Korruption.

BCC wurde am 26. März 1991 in Hessischen Hanau am Main
gegründet. [...]

Zu den Gründungsmitgliedern gehören Prof. Dr. Hans See,
Kriminaldirektor a. D. Dieter Schenk, der damalige Sprecher
der Kritischen Polizistinnen und Polizisten Manfred Such,
der damalige Gesamtbetriebsratsvorsitzende von Honeywell
Deutschland, Rolf Knecht, die Diplom Pädagogin und Sonder-
schullehrerin Hildegard Waltemate.

BCC hat Mitglieder aus allen Alters- und Bevölkerungsgruppen
und beiderlei Geschlechts, darunter Journalisten, Publizisten,
Wissenschaftler, Künstler, Gewerkschafter, Arbeiter, Ange-
stellte, Beamte, auch Kriminalisten, Selbständige Unternehmer,
Ingenieure, Ärzte, Rechtsanwälte, Sozialarbeiter u.v.a.
BCC hat Mitglieder in der Schweiz, in Italien, Belgien,
Niederlanden und den USA


Was wir tun:

Wir klären auf über die Sozialschädlichkeit, Umweltzerstörung,
Demokratiefeindlichkeit der Wirtschaftskriminalität.
Dazu bedienen wir uns vorhandener Erkenntnisse von Polizei,
Staatsanwaltschaften, Wissenschaften und eigener
Publikationen.

Wir betreiben Aufklärungsarbeit auf der Grundlage wissen-
schaftlich gesicherter Erkenntnisse und problemgerechter
Definitionen, ermutigen Verantwortliche in Forschung, Lehre
und Medien, sich mit Wirtschaftskriminalität unter den
verschiedensten Aspekten (Ursachen, Folgeschäden, Möglich-
keiten der politischen, organisatorischen und juristischen
Bekämpfung) zu beschäftigen, auch wenn dafür kaum
Forschungsgelder aus der Wirtschaft zu erwarten sind und
Lehrende auch einmal mit Widerspruch von Schulleitern und
Eltern rechnen müssen.

Wir analysieren Fälle von nachweisbarer Rechtsbeugung durch
Gerichte und Staatsanwaltschaften, weil wir der Überzeugung
sind, dass eine funktionierende Justiz unverzichtbare Voraus-
setzung für wirksame Verbrechensbekämpfung ist.
Dabei interessieren wir uns besonders für Vorgänge, bei denen
der Verdacht besteht, dass Entscheidungen der Justizbehörden
durch politische oder wirtschaftliche Rücksichtnahme beeinflußt
wird.

Wir leisten einen eigenen Forschungsbeitrag durch (möglichst
weltweite, mindestens europaweite) Beobachtung, Beschreibung
und Analysen der Formenvielfalt und Entwicklung wirtschafts-
krimineller Praktiken durch Vernetzung der Beobachter, vor
allem aktive BCC-Mitglieder, aber auch korrespondierende
Mitglieder. Wir ermitteln die materiellen Schäden sowie die
sozialen und ökologischen Folgen der Gesetzesbrüche, die von
Unternehmen und Firmengründern zur Kapitalbeschaffung,
Kapitalverwertung, Steigerung ihrer Profite und Absicherung
ihrer Privilegien und der "Freiheit" der Wirtschaft begangen
werden.

Wir liefern Material das beweist, daß alle Lebensbereiche von
A bis Z, vom Anlage- und Ausschreibungsbetrug über die Aus-
beutung der Krankenkassen durch Ärzte und Apotheker, über den
Kredit- und Steuerbetrug bis hin zu Umweltdelikten, Waffen-,
Wuchergeschäften und Zuhälterei zur kriminellen Bereicherung
ausgenutzt werden. (Vgl. Manifest)

Wir analysieren, welche Folgen die Kriminalität der Wirtschaft
für einzelne Menschen (insbesondere Kinder, Frauen, sozial
Schwache und Minderheiten, aber auch für Firmen, Arbeitsplätze,
Vereine) und ganze Gesellschaften haben und wir veröffent-
lichen die Ergebnisse unserer Arbeit (auch die Fälle von Opfern,
die in Medien und vor Gerichten zu Unrecht kein Gehör finden)
in der Zeitschrift "Business Crime" und im Internet.

Wir beteiligen uns an (und organisieren selbst) Demon-
strationen, Aktionen, Fachtagungen, Kongresse und öffentliche
Anhörungen, die der Bekämpfung von Wirtschaftsverbrechen im
weitesten Sinne dienen, also sich auch gegen die von verant-
wortungslosen Volksvertretern legalisierten Wirtschaftsprak-
tiken mit dem Ziel richten, Gesetzesänderungen herbeizuführen.
[...]

Und schließlich:
Wir verleihen einen BCC-Preis, durch den wir die Aktivitäten
Einzelner oder von Organisationen, die sich im Sinne unserer
Aufgabenstellung besondere Verdienste erworben haben, publi-
zistisch und finanziell unterstützen und fördern.

Und last but not least:
Wir wollen unseren Beitrag dazu leisten, dass sich Informations-
und Entscheidungsprozesse zukünftig nicht mehr so aus-
schließlich an wirtschaftlichen Machtfaktoren orientieren.
Wir bekämpfen nicht das Kapital bzw. die Wirtschaft schlechthin,
weil wir wirtschaftlich gesunde und leistungsstarke Unter-
nehmen als Motor für Innovation und Fortschritt begreifen.
Wir treten aber beharrlich dafür ein, dass diese Mittel
verantwortungsbewußt unter Einhaltung der Gesetzte
eingesetzt werden.

Nicht das Kapital, sondern die Würde des Menschen ist
unantastbar. [...]


*************************************** Zitat-Ende













Justizskandale



Quelle:
Der folgende Vorstellungstext entstammt der Website:
  http://www.justizskandale.de/hilfe/index.html


Zitat-Anfang**************************************


Wir über uns

[...]

Kein Problem, keine scheinbar noch so aussichtslose Lage wird
dadurch verbessert, dass man mit geballten Fäusten und
"Schaum vor dem Mund" nach Lösungen sucht. Der eigentliche
Zweck dieser Seiten soll sich aber nicht in mentaler Hilfe
erschöpfen.

Auch wenn  www.JUSTIZSKANDALE.de  keine Hilfsorganisation
im klassischen Sinne, sondern "nur" eine Informationsplattform
ist, so möchten wir doch im Rahmen unserer Möglichkeiten
helfen, und und sei es nur durch Hilfe zur Selbsthilfe. Das
erfordert aber zunächst die innere Bereitschaft einen Erfolg
gegen - scheinbar oder wirklich - korrupte und/oder unfähige
Richter und Staatsanwälte überhaupt für möglich zu halten.
Wer überzeugt ist, dass die gesamte Justiz unrettbar korrupt
ist, dem muß diese Hoffnung versperrt bleiben.

[...]

Etwa 10 bis 15 Prozent aller deutschen Richter und Staats-
anwälte müßten nach unserer Einschätzung gem. der Legal-
definition von § 12 Abs.I StGB i.V. mit § 339 StGB als
Verbrecher bezeichnet werden, weil sie, in der Regel nicht
nur einmal sondern regelmäßig, das Recht beugen und weil
Rechtsbeugung nach der zitierten Definition als Verbrechen
eingestuft wird.

In etwa den gleichen Prozentsatz, rechnen wir der Gattung
der "Weissen Schafe" zu, die kompetent und verantwortungs-
bewußt ihr Amt ausfüllen und denen die Erinnerung an Ihren
Diensteid wichtiger ist als die Aussicht auf schnelle Beförderung
oder die Rücksichtnahme auf politische oder wirtschaftliche
Interessenlagen. Der Rest ist weder kriminell noch Vorbild,
sondern bewegt sich irgendwo dazwischen, mal eher zur einen,
mal zur anderen Seite des Spektrums tendierend.

Wir halten jedoch überhaupt nichts von "Schubladen" oder
Verallgemeinerungen sonstiger Art. Vor allem aber:
wegen noch so vieler Negativbeispiele undifferenziert alle
"Robenträger" in Sippenhaft zu nehmen, wäre nicht nur
ungerecht, sondern auch schädlich. Wenn jeder Richter korrupt,
unfähig und faul ist, fühlen sich jene, auf die diese Adjektive
tatsächlich zutreffen, nicht angesprochen - sie befänden sich
damit ja gewissermaßen in einem Topf mit den Kollegen, die
eben nicht so sind.

Aus diesem Grund werden wir nur Seiten empfehlen, die zwar in
teilweise sehr scharfer Kritik Mißstände in Verwaltung und Justiz
anprangern, trotz alledem aber um Objejektivität und Augenmaß
bemüht sind.

[...]


*************************************** Zitat-Ende








Quelle:
Der folgende Vorstellungstext entstammt der Website:
  http://www.timeservice.de/


Zitat-Anfang**************************************


Wir über uns

Unser Unternehmen wurde im November 1997 gegründet.
Da Wirtschaftsdetektive heutiger Prägung hochqualifizierte
Spezialisten sein müssen, war die Zusammensetzung der
Mitarbeiter für uns sehr wichtig. In allen gesellschaftlichen
und wirtschaftlichen Bereichen findet sich auch die Kriminalität
wieder. Jeder Fall ist anders gelagert und verlangt eine
individuelle Behandlung.

Grundsätzlich erfolgt zuerst eine Lagebewertung mit der
Beurteilung von Sachverhalten, Fakten oder der Zielvorstellung
des Klienten. Auch die Berücksichtigung von rechtlichen Rahmen-
bedingungen sind ein sehr wichtiger Aspekt. Nach der Lagebe-
wertung erfolgt die Planung, d.h. die Erstellung von taktischen
oder logistischer Planungen. Das wichtigste Element was einen
sehr guten Wirtschaftsdetektiven auszeichnet, ist die sofortige
Einschätzung der jeweiligen Situation. Kann er eine offene oder
eine doch lieber legendärere Befragung durchführen. Welche
integrativen Maßnahmen sollten angewendet werden, usw.

Nur geschultes Personal kann auch wirklich eine erfolgreiche
Observation durchführen, wobei es sehr wichtig ist, daß ein
mobiles Observationsteam sehr gut aufeinander abgestimmt
sein muß.


*************************************** Zitat-Ende


Die Wirtschaftsdetektei "Timeservice" klärt auf ihrer Website
zudem über Wirtschaftskriminalität auf, warnt vor aktuellen
Maschen von unseriösen bzw. betrügererischen Firmen und
Geschäftsleuten und nennt diese in schwarzen Listen beim
Namen, wenn sie bereits einschlägig vorbestraft sind oder
auf der Fahndungsliste des Bundeskriminalamtes (BKA) stehen.

Da die Ergebnisse der Kriminalitäts-Recherchen immer umfang-
reicher werden, hat sich das Timeservice-Team dazu ent-
schlossen, eine eigene Website zu betreiben, auf der aus-
schließlich Informationsangebote zur Wirtschafts-Kriminalität
und zur Verbrechensbekämpfung zu finden sind. Dieser Online-
Service ist bereits zugänglich und wird nach und nach mit
Inhalt gefüllt.

Titel der Website: "Internetreporter.ch"
(siehe folgende Vorstellung).







Internetreporter.ch



Quelle:
Der folgende Vorstellungstext entstammt der Website:
  http://www.internetreporter.ch/


Zitat-Anfang**************************************


Themenvorschau in Auszügen:

Datenbank > Hier finden Sie Firmen oder Personen,
die mit fragwürdigen oder dubiosen Angeboten aufgefallen sind.

Ratgeber > Adressenhandel / Auslandsgewinnspiele /
Handel mit Edelsteinen / Kettenspiele, Kettenbriefe und
Schneeballsysteme / Unseriöse Nebenjobs / Nigeria
Connection / Angebliche Reisegewinne / Time-sharing /
Wirtschaftsspionage / Finanzdienstleistungen / Anlage-
vermittlung / Verkaufsveranstaltungen / Titelhandel /
Unseriöse Zeitungswerbung

Im Brennpunkt >Ku-Klux-Klan / Scientology /
Organisierte Kriminalität in Europa / Tropenholzmafia /
Spionage

Satire > Big Harry rät / Selbsthilfe / Für Sie im Web /
Pink Daddy / Gefunden / Nein Danke ! / Was immer noch ! /
Sport ist Mord


*************************************** Zitat-Ende






Aktuelle Meldungen und Warnungen

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Besonders Existenzgründer können wegen Ihrer Unerfahrenheit,
Naivität oder wegen ihrer durch Selbständigkeits-Euphorie
generierten Gefahrenblindheit zu bevorzugten Opfern von
Betrügern werden. Rat zum Schutz gegen Wirtschaftskriminalität
finden Sie auf dieser Seite:










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