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Schutz-Aktion Teil 1 2 3 4 5 6 7 8 9 | |||||||||||||||||||||||
Grundlagen zum Marken- und Domainrecht Gewerbliche Anzeige:
Vermeiden Sie gefährliche Risiken: Machen Sie Ihren eigenen Namen zur Marke! Jeden Tag entstehen neue Namen. Die meisten denken bei Marken nur an die Namen, die jeder aus der Werbung kennt. Es gibt aber allein in Deutschland über 600.000 eingetragene Marken und jährlich kommen bis zu 80.000 neue hinzu. Namen werden knapper und wertvoller - ein guter Name, den sich jeder merken kann, wird immer wichtiger. Doch Vorsicht: Die Verletzung bestehender Markenrechte ist teuer ! Streitwerte von 50.000 Euro und mehr sind keine Seltenheit. Noch viel teurer sind Gerichtskosten und die Folgen des Streits: der eigene Name muß sofort aufgegeben werden, Flyer, CD- Cover usw. dürfen nicht mehr verwendet werden. Deswegen unbedingt beachten:
für den eigenen Namen, die Markenrecherche durchführen und erst dann die Domain registrieren ! Da beim Markenrecht auch wegen Ähnlichkeit abgemahnt wird, empfiehlt sich hier eine professionelle Ähnlichkeitsrecherche (nicht zu verwechseln mit der Suche nach freien Domains !!!). ![]() » domainGuard.de«, Kooperations-Partner von Medialife-Guard, sorgt für professionelle und preiswerte Markenrecherche in nationalen wie internationalen Datenbanken. Unter www.domainguard.de können Sie sich vorab mithilfe des Recherche-Leitfadens informieren und unter ein breit- gefächertes Service-Angebot auswählen. Das Team von domainGuard.de beantwortet Ihnen gerne alle Fragen rund um den Identitäts- und Ähnlichkeits-Check zur Absicherung Ihres Namens als Marke. Nach Marken-Recherche: Die juristische Absegnung * Wenn Sie nicht möchten, dass Ihr eigener Name später von irgendjemand auf T-Shirts gedruckt wird oder andere mit Ihrem Namen beim Merchandising gutes Geld verdienen, sollten Sie auf Nummer sicher gehen und selbst eine Marke anmelden beim Deutschen Patent- und Markenamt. Eine Marke bedeutet ein klar definiertes exklusives Nutzungs- recht an einem bestimmten Namen und/oder Logo. Auch für die Anmeldung einer Marke ist eine Markenrecherche die entschei- dende Voraussetzung, da das Patent- und Markenamt nicht prüft, ob jemand schon ältere Rechte hat. Bei der Markenanmeldung muß festgelegt werden, für welche Waren- und Dienstleistungsklassen der Markenschutz gelten soll. Es gibt dafür 45 vorgegebene Klassen, z.B. die Klasse 35 für Werbung, Präsentation von Firmen im Internet und anderen Medien, Klasse 38 für Telekommunikations-Dienste, Sammeln, Verarbeiten und Verbreiten von Daten und Informationen, Klasse 41 für Beratungs-Dienstleistungen, Schulungen, Trainings und Coachings und Klasse 42 für das Erstellen und Betreiben einer Datenbank zur interaktiven Kontaktvermittlung usw. ![]() Das komplette Waren- & Dienstleistungsklassen-Verzeichnis können Sie einsehen: Es empfiehlt sich, dass Sie bei der Anmeldung einer Marke eine auf diesem Gebiet spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei einschalten, die die Erstellung des Klassenverzeichnisses und die Anmeldung samt Korrespondenz mit dem Patent- und Markenamt übernimmt. Achtung: Ist die Marke erst angemeldet, sollten Sie in gewissen Abständen überprüfen, ob nicht andere eine ähnliche Marke anmelden oder benutzen - denn Ihr eigener Name gewinnt dann an Wert, wenn er eine gewisse Exklusivität behält. Als Markeninhaber haben Sie die Möglichkeit, dafür zu sorgen.
Quelle: Der folgende Artikel entstammt der Website: http://www.initiative-urhebervertragsrecht.de/ und zitiert den Autor Wolfgang Schimmel, der über die Hintergründe der Kampagne berichtet. Zitat-Anfang************************************** "Kreativität ist was wert ! Wir fordern eine Reform des Urhebervertragsrechts !" Medienkonzerne verdienen Milliarden mit Nutzungsrechten, die sie für billig Geld von Urhebern kaufen. Die kreativen Freiberufler aber haben wenig davon. Die Vereinzelung der Urheber Nur selten und mit großen gemeinsamen Anstrengungen können die Urheberinnen und Urheber der Macht von Verlagen etwas entgegen setzen. Die Starrköpfigkeit der Verwerter von sich aus bietet die "Medienwirtschaft" für ein besseres Urheberrecht nur heiße Luft an - ändern soll sich nichts. Zwischen 20000 und 30000 Mark verdienen Deutschlands freiberufliche Urheberinnen, Urheber und ausübende Künstler brutto pro Jahr im Durchschnitt. Damit rangieren sie in der Einkommensskala ganz weit unten. So wird in den einzelnen Branchen brutto im Monat verdient:
Bildjournalismus/Pressefotografie: 2281 Mark Literaturübersetzung: 2000 Mark Komposition: 3000 Mark Cutten: 2000 Mark Bildende Kunst: 1450 Mark aus dem Verkauf von Werken. Die angeführten Brutto-Durchschnittseinkommen basieren auf Untersuchungen der Künstlersozialversicherung, der Einkommenssteuerstatistik, dem Bericht der Bundesregierung über die "Soziale Lage der Künstlerinnen und Künstler in Deutschland" aus den Jahren 1999 und 2000 sowie auf Daten von DJV, ver.di - IG Medien, VG Wort, VG Bild/Kunst, Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler, Verband Deutscher Drehbuchautoren, Bundesverband Kamera, Bundes- verband der Fernseh- und Filmregisseure und Bundesverband Filmschnitt und Cutter. Die unterschiedlichen Quellen geben ein ziemlich einheitliches Bild der Durchschnittseinkommen freiberuflicher Urheberinnen, Urheber und ausübender Künstler. Dass die Befunde überein- stimmen, bestätigt, dass es sich hier um eine signifikant ein- kommensschwache Bevölkerungsgruppe handelt. Die Zahlen sprechen deutlich gegen die oftmals von Verwertern aufgestellte Behauptung, freiberufliche Urheber, Urheberinnen oder ausübende Künstler seien sozial überhaupt nicht schutz- bedürftig. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall oder Arbeitslosengeld erhalten sie in der Regel ohnehin nicht. Nur in Einzelfällen und in bestimmten Berufen verdienen Urheber oder ausübende Künstler gut bis sehr gut. Aber solche Ausnahmen können nicht ernsthaft von den Verwertern als Argumentgegen die Schutzbedürftigkeit der Gesamtheit der Urheberinnen, Urheber und ausübenden Künstler herhalten. Erfolgreich vernetzt Viele Verwerter nutzen die Situation, dass freiberufliche Urheberinnen und Urheber meist allein vor sich hin schaffen. Austausch mit Kolleginnen und Kollegen? Für viele Fehlanzeige. Zumal: Das Gesetz verbietet freiberuflich Kreativen Honorar- absprachen zu treffen. Vor dem Kartellrecht sind eben alle Unternehmerinnen und Unternehmer gleich – egal, ob der große Bauunternehmer oder die schlecht bezahlte Kreative. Die Übersetzerinnen und Übersetzer oder auch die freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Süddeutschen Zeitung haben einen Weg gefunden, sich gegenseitig zu informieren: per E-Mail kommunizieren sie miteinander in Listen. Da kommen dann Dinge zur Sprache, wie: Der Verlag zahlt dem Einen für dieselbe Leistung erheblich weniger als der Anderen. Oder: Der Verlag schickt dem Einen neue Vertragsbedingungen, der Andere bekommt die neuen Konditionen über den geforderten Ausverkauf der Nutzungsrechte versteckt über umformulierte "Allgemeine Geschäftsbedingungen" per Zahlungsanweisung mitgeteilt. Nach dem Abdruck schickte der Süddeutsche Verlag (SV) Abrechnungen mit dem Passus:
dass Sie uns neben dem Recht zur herkömmlichen Veröffentlichung in der Süddeutschen Zeitung, nebst dem Recht zur Bearbeitung, Umgestaltung und Übersetzung, ein umfassendes einfaches, räumlich und zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht an Ihren Werken auch für die elektro- nische /digitale Verwertung, gleich in welcher Form und auf welchem Trägermedium ... einräumen. Wir sind berechtigt, die eingeräumten Nutzungsrechte auch auf Dritte zu übertragen. Mit Ihrem Honorar ist pauschal jegliche urheberrechtliche Vergütung abgegolten." Die Vernetzung der Freien beim SV hat sich gelohnt: Der Verlag hat eingelenkt und den gut informierten Freien öffentlich signalisiert, über die jeweilige Vergütung für die verschiedenen Nutzungsarten verhandeln zu wollen. Unternehmen oder Unternehmer melden sich gern als "die Wirtschaft" zu Wort und geben so ihren Forderungen oder Vorschlägen den Anschein, vom gesamtwirtschaftlichen Interesse getragen zu sein. Das ist quasi Gewohnheitsrecht geworden. Deshalb fällt die Arroganz dieser Vertreter des Kapitals, das bekanntlich ohne Arbeit nichts erwirtschaftet, kaum mehr auf. So ist das auch in den Medien und mit dem "Vorschlag aus der Medienwirtschaft für ein Urhebervertragsrecht", den BDZV, VDZ, Börsenverein, VPRT, APR, ARD und ZDF am 10. April vor- gelegt haben: Er stammt von denen, die ohne die Arbeit von Urhebern und ausübenden Künstlern nur Schwarzblende senden oder Adressbücher drucken könnten. Dass sich ARD und ZDF dieser "Wirtschaft" zugesellen, macht den Auftritt allerdings ein wenig skurril. Zu "rechtfertigen" sind nach Auffassung von Verlegern, Privatfunkern, ARD und ZDF "lediglich punktuelle Korrekturen des Urhebervertragsrechts", weil es um nur "wenige kritische Einzelfälle" gehe und "die wirtschaftliche Lage der Urheber keinesfalls negativ" sei – was immer das heißen soll. Dementsprechend dürftig sind die Vorschläge von Verwerter- verbänden und Sendeanstalten. Eine Verbesserung wollen sie Urhebern und ausübenden Künstlern nur beim "Bestseller- paragrafen" (§ 36 Urheberrechtsgesetz, UrhG) zugestehen: Eine nachträgliche Vertragsänderung soll möglich sein, wenn ein "auffälliges" – statt "grobes" – Missverhältnis zwischen Urhebervergütung und Erträgen des Verwerters besteht; das soll – anders als nach der Rechtsprechung zum bisherigen § 36 UrhG – auch gelten, wenn diese Schieflage nicht unerwartet eingetreten ist, sondern der Vertrag von Anfang an mies war. Diese Chance, Verträge nachzubessern, wollen die Verwerter auch den Film-Urhebern (Hauptregisseur, Autoren von Drehbuch und Dialogen, Komponisten der Filmmusik) zugestehen, nicht aber den ausübenden Künstlern. Die kurze Verjährungsfrist für die Durchsetzung des Anspruchs soll von zwei auf drei Jahre angehoben werden. Klagen soll der Urheber auch an seinem Wohnsitz können. Das war es im Wesentlichen schon. Der Rest der Vorschläge ist Talmi: eine banale Ergänzung in § 11 UrhG, dass das Urheberrecht auch dazu "dient", eine angemessene Vergütung zu sichern, und ein neuer § 36a zu "gemeinsamen Verbandsempfehlungen", die natürlich "unverbindlich" bleiben müssen, sich also nicht von den bisherigen Mittelstandsempfehlungen unterscheiden. Es fehlt natürlich der vorgesehene gesetzliche Anspruch auf eine ange- messene Vergütung, es fehlt auch die Möglichkeit, Vergütungen und andere Vertragsbedingungen in Gesamtverträgen festzulegen. So etwas sei ein "vermeidbarer Standortnachteil", meinen die Verleger von Zeitungen, Zeitschriften und Büchern sowie die gebühren- oder werbefinanzierten Rundfunkbetreiber. Dass solche Regelungen dazu führen könnten, "die wirtschaftliche Lage der Urheber" ein wenig besser als bloß "keinesfalls negativ" zu gestalten – das interessiert die Medienwirtschaft sichtlich nicht. Der brave Mann denkt an sich selbst zuletzt – die "Medienwirtschaft" denkt anders. Sie will auch für sich den Schutz eines verbesserten § 36 UrhG. Sollte also – ein frei erfundenes Beispiel – das ZDF beim Verkauf von Filmrechten an Leo Kirch über den Tisch gezogen worden sein (wie beim Einkauf vorgeblicher Rechte an Ballspielen), dann könnte es Vertragsanpassung nach dem neuen Bestsellerparagrafen verlangen. Die "Medienwirtschaft" will aber vor allem in Zukunft den Urhebern und ausübenden Künstlern auch die Rechte abnehmen dürfen, von denen diese noch keine Ahnung haben:
Nutzungsarten sowie Verpflichtung hierzu sind wirksam." soll § 31 Absatz 4 UrhG nach den Vorstellungen von BDZV & Co künftig heißen. Heute steht dort das genaue Gegenteil. Zum Schutz der schöpferisch Tätigen. Bleibt zu hoffen, dass sich der Bundestag von diesem Vorschlag, der keine substanzielle Verbesserung für Urheber und ausübende Künstler enthält, nicht verwirren lässt. Wolfgang Schimmel *************************************** Zitat-Ende Ergänzender Hinweis zum Thema
Die Verdienst-Angaben im vorangegangenen Text basieren auf Aufträge, die per Vertrag zu mehr oder weniger üblichen Tarifrahmenbedingungen geschlossen worden sind. Nicht berücksichtigt scheinen hierbei all jene erwerbs- abhängigen Freiberufler und Kreative, die ohne vertragliche Bindung Leistungen zu symbolischen Vergütungen oder sogar unentgeltlich erbringen sollen. In Ausnutzung steigender Massenarbeitslosigkeit und eines großen Konkurrenzdruckes unter Freiberuflern und Kreativen wird das Ausmaß des Lohn- und Sozial-Dumpings bis an die Grenzen des Zumutbaren getrieben ! Aufträge werden sehr oft nur noch unter der Voraussetzung vergeben, dass der Auftragnehmer sich bereiterklärt, auf rechtlich verbindliche Verträge sowie auf die Erstellung eines Lasten- und Pflichtenheftes zu verzichten. Ferner hat der Auftragnehmer alle Konditionen ohne Einwände oder Mitsprache- recht zu akzeptieren. Um sich die Möglichkeit offenzuhalten, untertariflich oder gar nicht zu vergüten, lassen immer mehr Kunden keine verbindlichen Honorar-Regelungen zu. Stattdesen verweisen sie auf die Zeit der Projekte, in deren Verlauf man wohl zu irgendeiner Lösung kommen werde. Der Lohn ist dann oft die Arbeit als solche, die dazu beitragen kann, Referenzen vorlegen zu können und vielleicht einmal auch Aufträge von anderen Kunden zu erhalten. Ist der Auftraggeber dann nicht in der Lage oder willens, den Auftragnehmer zu ver- güten, dann gewährt er ihm "großzügig" die Erwähnung der Ur- heberschaft oder sogar das Setzen eines Werbebanners in die Homepage des Auftraggebers. Grundidee: "Im Internet bekommt man doch auch alles umsonst, wenn man nur ein Banner des Leistungsanbieters im Gegenzug platziert !" Das dies ein nicht übertragbarer Vergleich ist, scheint keine Rolle zu spielen und so wird der "freie" und kreative Auftragnehmer willkürlich in Anspruch genommen, wobei rechtlich nichts dagegen unternommen werden darf, weil sich der Auftragnehmer dazu "freiwillig" bereiterklärt hat... Davon abgesehen, dass obige Erwähnungen und Werbebanner nur selten potentielle Kunden aufmerksam machen oder nur diejenigen, die ebenso spekulieren, unter vergleichbaren Konditionen eine nahezu kostenlose Dienstleistung beanspruchen zu können, muß der Auftragnehmer bis zur wirtschaftlichen Ausblutung tätig sein und sogar noch eigenes Geld investieren, um seine Arbeit für den Kunden fortführen zu können. All diese Zustände sind keine "bedauerlichen Einzelfälle", sondern immer häufiger zur Regel werdende Praktiken, die dazu führen, dass freiberufliche und kreative Erwerbsarbeit zur existenziellen Bedrohung werden kann ! Diese Tatsachen gelangen aber selten in Einkommens- oder Sozialversicherungs-Statistiken oder in Berichte von Organi- sationen und Interessensvertretungen, da die Betroffenen meist über Ihr Schicksal aus Angst vor Repressalien und Erwerbsverlust schweigen. Hinzu kommt noch, dass viele um ihre Rechte und Ansprüche Geprellte es unterlassen, ihr Schicksal zu veröffentlichen, weil Sie durch Erfahrung von der Aussichtslosigkeit ihrer Klagen überzeugt sind. Denn verblendet durch den Euphorie-Taumel des "Sich- Selbständig-Machens" und der Illusion von der "grenzenlosen individuellen Freiheit und des Verdienstes von Freiberuflern" werden im Zeitgeist neoliberalistischer Wirtschaftspolitik diese Zeugnisse sozialer Mißstände als Hirngespinste diffamiert oder als Folge selbstverschuldeten Unvermögens ausgewiesen. Wer die Augen vor fatalen Fehlentwicklungen auf dem Arbeits- markt verschliesst oder deren Opfer verhöhnt, fördert durch seine mentale Haltung wirtschaftskriminelle Energien und verschuldet den Zusammenbruch unseres Gesellschafts- systems und damit letzlich auch seiner eigenen Existenz ! "Definitionen und Problematiken von Erwerbsformen " im Karriere-Ratgeber "Im Besonderen". Hier klicken. "Durch freiberufliche Arbeit viel Geld verlieren statt verdienen ?" Hier klicken.) "Schein-Kunden & Leistungspreller" im Multimedia- Ratgeber "Webdesign, Teil 2". Hier klicken. "Verdienst: scheinbar und faktisch" im Multimedia- Ratgeber "Webdesign, Teil 2". Hier klicken.
![]() Quelle: Der folgende Artikel entstammt der Website: http://www.computerbetrug.de/ und zitiert den Autor Heiko Rittelmeier, der über seine Website berichtet. Zitat-Anfang************************************** Das Internet - Gefährliche Weiten ??? Was ist dran an den Horrorgeschichten, die man überall lesen kann? Hier können Sie sich informieren. Was will ich mit diesen Seiten erreichen? Diese Seiten sollen Ihnen helfen, die Gefahren des Internet realistisch zu betrachten - ohne Effekthascherei und Über- treibungen. Sie sollen alles erfahren, was Sie wissen müssen um sich so gut wie möglich vor diesen Gefahren zu schützen. Homebanking, Viren, Trojaner, Hacker - was ist harmlos, wo liegen die Gefahren ? Was sollte man beachten, auch wenn es nicht direkt gefährlich ist ? Ich will keine Panik machen, sondern neutral und objektiv informieren. Bitte beachten Sie auch unser Diskussionsforum. Diskutieren Sie mit anderen, stellen Sie Fragen... Was kosten die Infos ? Nichts. Alle Informationen sind kostenlos, ohne Registrierung und anonym erhältlich. ... Die Themen können Sie mitbestimmen. Was interessiert Sie ? Welche Fragen haben Sie? Schreiben Sie eine E-Mail ! Wenn es auch für andere interessant sein könnte, werde ich das Thema hier in diesen Seiten aufnehmen. Sie können auch gerne selbst einen Beitrag verfassen ! Wir stellen uns der Diskussion: im Diskussionsforum können Sie Fragen stellen und wir werden Ihnen bei Ihren Problemen helfen. Beteiligen Sie sich an Diskussionen, fangen Sie selbst eine an (alles natürlich auch anonym möglich) oder hinter- lassen Sie uns einfach eine Nachricht. Heiko Rittelmeier *************************************** Zitat-Ende ![]() Quelle: Der folgende Artikel entstammt der Website: http://www.sicherheit-online.net/ und zitiert den Autor Sascha Borowski, der über seine Website berichtet. Zitat-Anfang************************************** Sicherheit und Datenschutz werden immer wichtiger im Internet. Werbefirmen erstellen über Cookies und Web-Bugs Profile über Ihr Surfverhalten. Aktive Inhalte ermöglichen Anderen Zugriff auf Ihren Computer. Spyware und Phonehome-Programme über- mitteln unbemerkt Ihre persönliche Daten. Webdialer wählen sich über teure 0190-Nummern ins Telefonnetz ein - auf Ihre Kosten. Und die Rechtslage ist so unübersichtlich, dass Online-Betrüger sehr oft leichtes Spiel haben. Um es klar zu sagen: Es geht auf dieser Seite nicht um Panik- mache. Es geht um - rechtlich und moralisch - fragwürdige Eingriffe in Ihre Privatsphäre. Und es geht um die juristische Gratwanderung um Internet. Denn die Grenzen zwischen er- laubtem Surfen und strafrechtlich relevantem Verhalten sind im Cyberspace fließend. Deshalb wendet sich diese Seite besonders an Computerlaien und eher unerfahrene Internetsurfer, die ihre Privatsphäre schützen, gleichzeitig aber auch rechtlich auf der sicheren Seite sein wollen. Wenn Sie Kritik, Fragen oder Anregungen zu unserer Seite haben, schreiben Sie uns oder hinterlassen Sie eine Nach- richt in unserem Gästebuch. Sascha Borowski *************************************** Zitat-Ende Quelle: Der folgende Artikel entstammt der Website: http://www.heinz.ch/internetbetrug und zitiert den Autor Heinz Wüthrich, der auf Betrügereien im Internet hinweist. Zitat-Anfang************************************** Hinweise zur Bekämpfung von Cyberschrott Im Internet geniessen Betrüger, Nerver, Abzocker, Scharlatane, Menschenhändler und andere Nachtschattengewächse (noch) fast freie Hand ! Nehmen Sie den Kampf gegen das Gesindel selber in die Hand ! Ein spezieller HINWEIS in Sachen Kinderpornografie: Alle straf- baren Handlungen gegen die sexuelle Integrität von Kindern stellen in der Schweiz (und in vielen anderen Ländern) Offizial- delikte dar, alle Meldungen müssen also von den Strafver- folgungsorganen untersucht werden. Geben Sie Informationen oder verdächtige Wahrnehmungen sofort an die Kantonspolizei oder Kriminalpolizei weiter ! Heinz Wüthrich *************************************** Zitat-Ende ![]() Quelle: Der folgende Artikel entstammt der Website: http://www.gurusheaven.de/ und zitiert den Autor Olaf Lucas, der über seine Website berichtet. Zitat-Anfang************************************** Ommm, Guru vom Rechner localhost ! Jetzt in diesem Moment gibst Du ettliche Informationen von Dir und Deinem Computer preis. Einige davon sind zum Surfen not- wendig wie eine IP Adresse (es muß nicht Deine echte sein, aber dazu später mehr). Andere jedoch sind teilweise sehr riskant für Dich ! Falls Du keine besonderen Vorkehrungen getroffen hast, sendest Du, ohne es zu merken, ständig wesentlich mehr Daten in's Internet als notwendig ! Und das an Leute, die sie nichts angehen ! Diese Seiten von Guru's Heaven helfen Dir, Begriffe wie Web Bugs, Spyware, Opt-Out und Referer zu verstehen und die richtigen Gegenmaßnahmen zu treffen, um mit Problemen wie dem Ausspionieren Deines PCs, Eindringen in Deine Privat- sphäre, Mitlesen von eMails, Spam, User Tracking und Erstellen von Userprofilen fertig zu werden! Wenn Du Diese Seiten gelesen und befolgt hast, bist Du kein gläserner Surfer mehr ! :-) Olaf Lucas *************************************** Zitat-Ende Quelle: Der folgende Vorstellungstext entstammt der Website: http://www.ccc.de/faq.html#1 und zitiert aus dem FAQ des Chaos Computer Clubs; 10. Juni 2002 (padeluun). Zitat-Anfang************************************** Wer oder was ist der CCC ? Der Chaos Computer Club ist eine galaktische Gemeinschaft von Lebewesen, unabhängig von Alter, Geschlecht und Rasse sowie gesellschaftlicher Stellung, die sich grenzüberschreitend für Informationsfreiheit einsetzt und mit den Auswirkungen von Technologie auf die Gesellschaft sowie das einzelne Lebewesen beschäftigt und das Wissen um diese Entwicklung fördert. Der CCC setzt sich für ein Menschenrecht auf zumindest welt- weite, ungehinderte Kommunikation ein. Dies schließt natürlich technische Forschung, Entwicklung von entsprechenden tech- nischen Hilfsmitteln und die Diskussion entsprechender tech- nischer Sachgebiete sowie öffentliche Demonstrationen mit ein. Der Chaos Computer Club versteht sich als ein Forum der Hackerszene, eine Instanz zwischen Hackern, Systembetreibern und der Öffentlichkeit. Zunehmend ist diese Aufgabe in Teil- bereichen (Netz-Zensur, Krypto-Regulierung) die einer Inter- essensvertretung, die versucht, durch Wissen Einfluss zu nehmen. Chaos Computer Club e.V. *************************************** Zitat-Ende
Präsentation des folgenden Internetangebotes mit freundlicher Genehmigung der Securitel Film + Fernsehproduktions- und Verlags GmbH ![]() Die aus dem ZDF bekannte Fernsehsendung von Eduard Zimmermann zur Aufklärung ungelöster Kriminalfälle findet ihre Fortsetzung nun auch im Internet unter: http://www1.e110.de/
Klicks auf obige Links führen zu den Artikeln auf der Website von www1.e110.de. ![]() Quelle: Der folgende Vorstellungstext entstammt der Website: http://www.wirtschaftsverbrechen.de/ Zitat-Anfang************************************** Wirtschaftsverbrechen und Korruption im Focus wissenschaftlicher Kritik: Business Crime Control e.V. Die Bürger- und Menschenrechtsorganisation seit 1991 Wir sind das, was man weltweit als NGO, eine Non-Government- Organisation, eine Nicht-Regierungs-Organisation, bezeichnet. BCC ist eine als gemeinnützig anerkannte, von Regierungen, Parteien und Wirtschaft völlig unabhängige Organisation, die sich nur aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden finanziert. Wie sich Greenpeace um Umweltschutz, amnesty international um die Opfer staatlicher Gewalt bemüht, kümmert sich Business Crime Control um die Organisation eines aufgeklärten, das heißt, wissenschaftlich begründeten Kampfes gegen Wirtschafts- verbrechen. BCC wendet sich insbesondere gegen die Wirt- schaftskriminalität, aber auch gegen die mit der Kriminalität der Wirtschaft untrennbar verbundene organisierte Kriminalität und Korruption. BCC wurde am 26. März 1991 in Hessischen Hanau am Main gegründet. [...] Zu den Gründungsmitgliedern gehören Prof. Dr. Hans See, Kriminaldirektor a. D. Dieter Schenk, der damalige Sprecher der Kritischen Polizistinnen und Polizisten Manfred Such, der damalige Gesamtbetriebsratsvorsitzende von Honeywell Deutschland, Rolf Knecht, die Diplom Pädagogin und Sonder- schullehrerin Hildegard Waltemate. BCC hat Mitglieder aus allen Alters- und Bevölkerungsgruppen und beiderlei Geschlechts, darunter Journalisten, Publizisten, Wissenschaftler, Künstler, Gewerkschafter, Arbeiter, Ange- stellte, Beamte, auch Kriminalisten, Selbständige Unternehmer, Ingenieure, Ärzte, Rechtsanwälte, Sozialarbeiter u.v.a. BCC hat Mitglieder in der Schweiz, in Italien, Belgien, Niederlanden und den USA Was wir tun: Wir klären auf über die Sozialschädlichkeit, Umweltzerstörung, Demokratiefeindlichkeit der Wirtschaftskriminalität. Dazu bedienen wir uns vorhandener Erkenntnisse von Polizei, Staatsanwaltschaften, Wissenschaften und eigener Publikationen. Wir betreiben Aufklärungsarbeit auf der Grundlage wissen- schaftlich gesicherter Erkenntnisse und problemgerechter Definitionen, ermutigen Verantwortliche in Forschung, Lehre und Medien, sich mit Wirtschaftskriminalität unter den verschiedensten Aspekten (Ursachen, Folgeschäden, Möglich- keiten der politischen, organisatorischen und juristischen Bekämpfung) zu beschäftigen, auch wenn dafür kaum Forschungsgelder aus der Wirtschaft zu erwarten sind und Lehrende auch einmal mit Widerspruch von Schulleitern und Eltern rechnen müssen. Wir analysieren Fälle von nachweisbarer Rechtsbeugung durch Gerichte und Staatsanwaltschaften, weil wir der Überzeugung sind, dass eine funktionierende Justiz unverzichtbare Voraus- setzung für wirksame Verbrechensbekämpfung ist. Dabei interessieren wir uns besonders für Vorgänge, bei denen der Verdacht besteht, dass Entscheidungen der Justizbehörden durch politische oder wirtschaftliche Rücksichtnahme beeinflußt wird. Wir leisten einen eigenen Forschungsbeitrag durch (möglichst weltweite, mindestens europaweite) Beobachtung, Beschreibung und Analysen der Formenvielfalt und Entwicklung wirtschafts- krimineller Praktiken durch Vernetzung der Beobachter, vor allem aktive BCC-Mitglieder, aber auch korrespondierende Mitglieder. Wir ermitteln die materiellen Schäden sowie die sozialen und ökologischen Folgen der Gesetzesbrüche, die von Unternehmen und Firmengründern zur Kapitalbeschaffung, Kapitalverwertung, Steigerung ihrer Profite und Absicherung ihrer Privilegien und der "Freiheit" der Wirtschaft begangen werden. Wir liefern Material das beweist, daß alle Lebensbereiche von A bis Z, vom Anlage- und Ausschreibungsbetrug über die Aus- beutung der Krankenkassen durch Ärzte und Apotheker, über den Kredit- und Steuerbetrug bis hin zu Umweltdelikten, Waffen-, Wuchergeschäften und Zuhälterei zur kriminellen Bereicherung ausgenutzt werden. (Vgl. Manifest) Wir analysieren, welche Folgen die Kriminalität der Wirtschaft für einzelne Menschen (insbesondere Kinder, Frauen, sozial Schwache und Minderheiten, aber auch für Firmen, Arbeitsplätze, Vereine) und ganze Gesellschaften haben und wir veröffent- lichen die Ergebnisse unserer Arbeit (auch die Fälle von Opfern, die in Medien und vor Gerichten zu Unrecht kein Gehör finden) in der Zeitschrift "Business Crime" und im Internet. Wir beteiligen uns an (und organisieren selbst) Demon- strationen, Aktionen, Fachtagungen, Kongresse und öffentliche Anhörungen, die der Bekämpfung von Wirtschaftsverbrechen im weitesten Sinne dienen, also sich auch gegen die von verant- wortungslosen Volksvertretern legalisierten Wirtschaftsprak- tiken mit dem Ziel richten, Gesetzesänderungen herbeizuführen. [...] Und schließlich: Wir verleihen einen BCC-Preis, durch den wir die Aktivitäten Einzelner oder von Organisationen, die sich im Sinne unserer Aufgabenstellung besondere Verdienste erworben haben, publi- zistisch und finanziell unterstützen und fördern. Und last but not least: Wir wollen unseren Beitrag dazu leisten, dass sich Informations- und Entscheidungsprozesse zukünftig nicht mehr so aus- schließlich an wirtschaftlichen Machtfaktoren orientieren. Wir bekämpfen nicht das Kapital bzw. die Wirtschaft schlechthin, weil wir wirtschaftlich gesunde und leistungsstarke Unter- nehmen als Motor für Innovation und Fortschritt begreifen. Wir treten aber beharrlich dafür ein, dass diese Mittel verantwortungsbewußt unter Einhaltung der Gesetzte eingesetzt werden. Nicht das Kapital, sondern die Würde des Menschen ist unantastbar. [...] *************************************** Zitat-Ende ![]() Quelle: Der folgende Vorstellungstext entstammt der Website: http://www.justizskandale.de/hilfe/index.html Zitat-Anfang************************************** Wir über uns [...] Kein Problem, keine scheinbar noch so aussichtslose Lage wird dadurch verbessert, dass man mit geballten Fäusten und "Schaum vor dem Mund" nach Lösungen sucht. Der eigentliche Zweck dieser Seiten soll sich aber nicht in mentaler Hilfe erschöpfen. Auch wenn www.JUSTIZSKANDALE.de keine Hilfsorganisation im klassischen Sinne, sondern "nur" eine Informationsplattform ist, so möchten wir doch im Rahmen unserer Möglichkeiten helfen, und und sei es nur durch Hilfe zur Selbsthilfe. Das erfordert aber zunächst die innere Bereitschaft einen Erfolg gegen - scheinbar oder wirklich - korrupte und/oder unfähige Richter und Staatsanwälte überhaupt für möglich zu halten. Wer überzeugt ist, dass die gesamte Justiz unrettbar korrupt ist, dem muß diese Hoffnung versperrt bleiben. [...] Etwa 10 bis 15 Prozent aller deutschen Richter und Staats- anwälte müßten nach unserer Einschätzung gem. der Legal- definition von § 12 Abs.I StGB i.V. mit § 339 StGB als Verbrecher bezeichnet werden, weil sie, in der Regel nicht nur einmal sondern regelmäßig, das Recht beugen und weil Rechtsbeugung nach der zitierten Definition als Verbrechen eingestuft wird. In etwa den gleichen Prozentsatz, rechnen wir der Gattung der "Weissen Schafe" zu, die kompetent und verantwortungs- bewußt ihr Amt ausfüllen und denen die Erinnerung an Ihren Diensteid wichtiger ist als die Aussicht auf schnelle Beförderung oder die Rücksichtnahme auf politische oder wirtschaftliche Interessenlagen. Der Rest ist weder kriminell noch Vorbild, sondern bewegt sich irgendwo dazwischen, mal eher zur einen, mal zur anderen Seite des Spektrums tendierend. Wir halten jedoch überhaupt nichts von "Schubladen" oder Verallgemeinerungen sonstiger Art. Vor allem aber: wegen noch so vieler Negativbeispiele undifferenziert alle "Robenträger" in Sippenhaft zu nehmen, wäre nicht nur ungerecht, sondern auch schädlich. Wenn jeder Richter korrupt, unfähig und faul ist, fühlen sich jene, auf die diese Adjektive tatsächlich zutreffen, nicht angesprochen - sie befänden sich damit ja gewissermaßen in einem Topf mit den Kollegen, die eben nicht so sind. Aus diesem Grund werden wir nur Seiten empfehlen, die zwar in teilweise sehr scharfer Kritik Mißstände in Verwaltung und Justiz anprangern, trotz alledem aber um Objejektivität und Augenmaß bemüht sind. [...] *************************************** Zitat-Ende ![]() Quelle: Der folgende Vorstellungstext entstammt der Website: http://www.timeservice.de/ Zitat-Anfang************************************** Wir über uns Unser Unternehmen wurde im November 1997 gegründet. Da Wirtschaftsdetektive heutiger Prägung hochqualifizierte Spezialisten sein müssen, war die Zusammensetzung der Mitarbeiter für uns sehr wichtig. In allen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bereichen findet sich auch die Kriminalität wieder. Jeder Fall ist anders gelagert und verlangt eine individuelle Behandlung. Grundsätzlich erfolgt zuerst eine Lagebewertung mit der Beurteilung von Sachverhalten, Fakten oder der Zielvorstellung des Klienten. Auch die Berücksichtigung von rechtlichen Rahmen- bedingungen sind ein sehr wichtiger Aspekt. Nach der Lagebe- wertung erfolgt die Planung, d.h. die Erstellung von taktischen oder logistischer Planungen. Das wichtigste Element was einen sehr guten Wirtschaftsdetektiven auszeichnet, ist die sofortige Einschätzung der jeweiligen Situation. Kann er eine offene oder eine doch lieber legendärere Befragung durchführen. Welche integrativen Maßnahmen sollten angewendet werden, usw. Nur geschultes Personal kann auch wirklich eine erfolgreiche Observation durchführen, wobei es sehr wichtig ist, daß ein mobiles Observationsteam sehr gut aufeinander abgestimmt sein muß. *************************************** Zitat-Ende Die Wirtschaftsdetektei "Timeservice" klärt auf ihrer Website zudem über Wirtschaftskriminalität auf, warnt vor aktuellen Maschen von unseriösen bzw. betrügererischen Firmen und Geschäftsleuten und nennt diese in schwarzen Listen beim Namen, wenn sie bereits einschlägig vorbestraft sind oder auf der Fahndungsliste des Bundeskriminalamtes (BKA) stehen. Da die Ergebnisse der Kriminalitäts-Recherchen immer umfang- reicher werden, hat sich das Timeservice-Team dazu ent- schlossen, eine eigene Website zu betreiben, auf der aus- schließlich Informationsangebote zur Wirtschafts-Kriminalität und zur Verbrechensbekämpfung zu finden sind. Dieser Online- Service ist bereits zugänglich und wird nach und nach mit Inhalt gefüllt. Titel der Website: "Internetreporter.ch" (siehe folgende Vorstellung). ![]() Quelle: Der folgende Vorstellungstext entstammt der Website: http://www.internetreporter.ch/ Zitat-Anfang************************************** Themenvorschau in Auszügen: Datenbank > Hier finden Sie Firmen oder Personen, die mit fragwürdigen oder dubiosen Angeboten aufgefallen sind. Ratgeber > Adressenhandel / Auslandsgewinnspiele / Handel mit Edelsteinen / Kettenspiele, Kettenbriefe und Schneeballsysteme / Unseriöse Nebenjobs / Nigeria Connection / Angebliche Reisegewinne / Time-sharing / Wirtschaftsspionage / Finanzdienstleistungen / Anlage- vermittlung / Verkaufsveranstaltungen / Titelhandel / Unseriöse Zeitungswerbung Im Brennpunkt >Ku-Klux-Klan / Scientology / Organisierte Kriminalität in Europa / Tropenholzmafia / Spionage Satire > Big Harry rät / Selbsthilfe / Für Sie im Web / Pink Daddy / Gefunden / Nein Danke ! / Was immer noch ! / Sport ist Mord *************************************** Zitat-Ende
Eine aktuelle Übersicht aller Meldungen zum Thema Betrug mittels PC, Internet und anderen Medien finden Sie auf dieser Seite von Computerbetrug.de: Besonders Existenzgründer können wegen Ihrer Unerfahrenheit, Naivität oder wegen ihrer durch Selbständigkeits-Euphorie generierten Gefahrenblindheit zu bevorzugten Opfern von Betrügern werden. Rat zum Schutz gegen Wirtschaftskriminalität finden Sie auf dieser Seite: Weitere Meldungen folgen... Verantwortungs-Freisprache / Disclaimer für Links: Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 0 85/98 (Haftung für Links)- hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur durch aus- drückliche Distanzierung von diesen Inhalten verhindert werden. Da sich in meiner Website Links von/zu anderen Seiten im Internet befinden, gilt für all diese Links: Ich habe keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten. Deshalb distanziere ich mich hiermit aus- drücklich von den Inhalten der gelinkten Seiten dieser Website. Gleiches gilt für Links in allen E-Mails. Haftungsauschluß für Informationen & Software: Trotz gewissenhafter und sorgfältiger Recherche und Bearbeitung der auf dieser Seite angebotenen Informationen übernimmt der Herausgeber von Medialife-Guard keine Gewähr oder Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Weiterhin gilt: Das Herunterladen und die Installation der hier bereitgestellten Software erfolgen auf eigene Gefahr. Medialife-Guard übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für etwaige Schäden, die durch die Installation entstehen können (z.B. Viren, Datenverlust etc). Die Nutzer verzichten auf jedwede Ansprüche gegen Medialife-Guard, die sich aus diesem Vorgang ergeben können. Mit dem Download der Software erkennen die Nutzer diese Nutzungsbedingungen an. | |||||||||||||||||||||||
