Karriere: Lebensalter & Berufsphasen

 

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Lebensalter und Berufsphasen
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Lebensalter und Berufsphasen



Karriereprägende Schlüsselphase

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Stellen Sie sich Ihr Leben in Form einer Zeitleiste vor.
Markieren Sie nun im Geiste den Streckenabschnitt,
der für ein erfolgreiches Sich-Einbringen ins Berufs-
leben genutzt werden kann.

Wenn Sie sich dann die Anzahl der Jahre dieser
Berufsphase vor Augen halten, wird Ihnen eine
Tatsache erschreckend deutlich bewußt:

Ihnen bleibt nur sehr wenig Zeit, praktische Berufs-
erfahrungen zu sammeln, die über Erfolg oder Miß-
erfolg bei aktuellen und allen nachfolgenden
Bewerbungen in Ihrem Leben entscheiden !

Woran liegt das ?



Die Stufen zur "Bewährung"

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Zunächst einmal zur Zeit: Sie haben durchschnittlich
7 Jahre Zeit, sich zu "bewähren".

Dabei gehe ich davon aus, dass Sie sich um einen
Arbeitsplatz bewerben möchten, der einen guten
Abschluß einer allgemeinbildenden Hochschule und
mindestens 3 Jahre Berufsausbildung verlangt, was
heutzutage eine Standardvoraussetzung ist - sei es
wegen der gehobenen Position, die Sie anstreben
oder sei es wegen besserer Einstellungschancen
bei großer Konkurrenz.

Rechnen wir noch ca. 2 Jahre hinzu, in denen Sie
entweder Ihren Wehr- bzw. Zivildienst geleistet
haben, sich beruflich orientiert und/oder Gelegen-
heitsarbeiten ausgeübt haben, dann sind Sie bei
Ihrer ersten Bewerbung um einen Arbeitsplatz min-
destens 23 Jahre alt und ohne praktische Berufs-
erfahrung im angestrebten Metier.



Erwartungen und Anforderungen

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Wie Sie den Stellenangeboten auf dem Arbeitsmarkt
entnehmen können, werden die Anforderungsprofile
an den Bewerber immer umfangreicher und viel-
schichtiger. Um nicht durch das Selektionsraster
zu fallen, müssen Sie Ihr bisher erworbenes Wissen
erweitern, um die "Muß"-Kriterien (u.a. praktische
Berufserfahrung) zu erfüllen und noch zusätzliche
Qualifikationen erlangen, um den "Soll"-Kriterien
zur Erhöhung der Chancen zu genügen.

Denn ausgestattet mit der fachlichen Grundausbildung,
sind Sie mindestens 25 Jahre, aber immer noch ohne
praktische Berufserfahrung und damit ohne Arbeits-
zeugnisse und Referenzen, die für die umworbene
Stelle gefordert werden. Diese bekommen Sie durch
Praktika und berufsbezogene Jobs.

Jetzt erst beginnt die Zeit, in der Sie im Sinne
der Wirtschaft produktiv werden können.

Die mangelnde Erfahrung können Sie in diesem Alter
durch die Bereitschaft zur praktikumsähnlichen
Erwerbsarbeit kompensieren und durch Ihren Jugend-
bonus, von dem sich der Arbeit- bzw- Auftraggeber
größtmögliche Flexibilität, Kreativität, Zeitgeistigkeit
und eine bequeme Handhabbarkeit verspricht.




Tipps zur Chancenverbesserung

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Sollten Sie eine Anstellung erhalten haben, dann
dokumentieren Sie alle anfallenden Tätigkeitsarten,
als wollten Sie sich ein Arbeitszeugnis ausstellen.
Ideal ist es, wenn Sie eine tabellarische Übersicht
erstellen, die Auskunft gibt über die Art, Dauer und
Häufigkeit der Arbeit.

Lassen Sie sich diese Eigenbescheinigungen bei
Beendigung des Arbeitsverhältnisses von Ihrem
Vorgesetzen unterzeichnen, wenn dieser kein
Zeugnis ausstellen will oder kann.

Auf diese Weise werden Sie sich erst der Fülle und
Vielfalt Ihrer Tätigkeit bewußt und können bei der
nächsten Bewerbung schnell und sicher Ihre
erworbenen Fähigkeiten benennen und belegen.

Diese Belege sollten Sie bei jeder sich bietenden
Gelegenheit sammeln und bei jeder Bewerbung und
Vorstellung als schlagkräftige Argumente für Ihre
Eignung hervorbringen.

Denken Sie daran, dass in diesen ca. 7 Jahren der
Bewährung genug Arbeitszeugnisse, Arbeitsproben
und Referenzen zusammenkommen. Denn:

Sie müssen mit Ausfallzeiten rechnen, die durch
Arbeitslosigkeit und/oder Not-Aufnahme einer
minderqualifizierten Gelegenheitsarbeit entstehen
sowie durch notwendig werdende Fort- und Weiter-
bildungsmaßnahmen.

Damit kann sich die Zahl der Jahre praktischer
Berufserfahrung ( bezogen auf Ihr persönlich
gestecktes Ziel) verringern und damit Ihre Aus-
sichten auf künftige Einstellungen verschlechtern.

Der Grund hierfür: Spätestens bei einem Alter ab
32 Jahren erwarten die Personalverantwortlichen
neben viel Fachwissen auch viel praktische Erfahrung.
Fehlt diese oder ist sie nur ansatzweise vorhanden,
sinken Ihre Chancen gegen Null.

Hinzu kommt, dass Sie ab diesem Alter nicht mehr von
einem Jugendbonus zehren können, da Sie nach Ansicht
der Wirtschaft im Allgemeinen und der werbetreibenden
und kreativen Industrie im Besonderen an Produktiv-
Wert verloren haben.



Nachfolgende Lebens- und Berufsphasen

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Im Zeitalter des Jugendkultes gelten Sie ab 32 Jahren
als zu unflexibel, wenig dynamisch, am zeitgeistigen
(Jugend-)Markt vorbeidenkend, zu kritisch, zu wenig
belastungsfähig und schwer in ein Team integrierbar.

Zwar heißt es, dass man für einen Neuanfang oder
eine berufliche Umorientierung nie zu alt sei, aber
die Praxis des Arbeitsmarktes widerlegt dies schnell.

Schon wenn Sie sich ab 32 Jahren neues Fachwissen
aneignen und dann mit 35 Jahren neu durchstarten
wollen, wird der Personalentscheider in der Regel
dem jugendlichen Mitbewerber den Vorzug geben.

Ab einem Alter von 40 Jahren wird Ihre Bewerbung
um einen Arbeitsplatz nur dann noch ernstgenommen,
wenn Sie 15 Jahre einschlägische Berufserfahrung,
Tätigkeiten in leitender und verantwortungsvoller
Position und ein profundes Fachwissen nachweisen
können. Ansonsten wird Ihre Bewerbung verständnis-
los als Zumutung abgewiesen.

Nach Vollendung des 49. Lebensjahres sind Sie
dann auch für die Werbewirtschaft als Rentner
abgeschrieben. Sie gehören nicht mehr einer
wirtschaftsrelevanten (sprich: konsumfreudigen
und manipulierbaren) Zielgruppe an und gelten
als nicht mehr daseinsberechtigt und existent.




Schlußfolgernde Empfehlung

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Daraus folgt:

Entweder Sie fangen früh in Ihrer Jugend mit einer
sehr zielgenau geplanten Berufskarriere an und
sammeln die Erfahrungen, Arbeitszeugnisse und
Referenzen in Praktika und/oder berufsbezogenen
Jobs und qualifikationsgemäßen Anstellungen
in den ca. 7 Jahren bis zum 33. Lebensjahr,
um danach in Ihrer Branche weiterarbeiten
zu können oder Sie sind gezwungen, sich als
Selbständiger auf Gewerbeschein durchzuschlagen
oder Ihr Unterhalt als Billiglohnkraft für minder-
qualifizierte Tätigkeiten oder als Empfänger von
staatlichem Wohlfahrtsgeld zu bestreiten.


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